Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Entsprechend der Datenschutzverordnung (DSGVO) besteht die Verpflichtung zur Benennung einer/eines Datenschutzbeauftragten für alle datenverarbeitenden Stellen. Die DSGVO eröffnet in Artikel 37, 39 die Möglichkeit, eine*n gemeinsame*n Datenschutzbeauftragte*n für mehrere Behörden und andere öffentliche Stellen zu benennen. Die Kreisverwaltung Segeberg nimmt diese Aufgaben für den Kreis Segeberg sowie für viele der kreisangehörigen Kommunen wahr.
Aufgrund der Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Neumünster suchen wir mehrere Personen als Verstärkung für unser Team der gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Kreis Segeberg.
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