Die Gemeinde Barsbüttel (bei Hamburg) sucht zum 01. August 2025
Auszubildende zur/zum Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin (m/w/div)
praxisintegrierte Form - PiA
Die Gemeinde Barsbüttel ist Träger von fünf Kindertagesstätten. Alle Einrichtungen sind sehr gut ausgestattet und wir legen viel Wert auf eine gute Qualität. Wir bieten unseren Mitarbeiter/-innen genügend Zeit für gute pädagogische Arbeit, ein gutes Betriebsklima sowie die Möglichkeit, selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten und sich mit der Aufgabe identifizieren zu können.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir aktiv im Gesundheitsmanagement arbeiten und offen für Anregungen und Ideen der Mitarbeiter/-innen sind. August in Vollzeit (39 Stundenwoche) und dauert in der Regel 2 Jahre, du erhälst eine Ausbildungsvergütung.
Ausbildungsvergütung und Urlaub
Die Ausbildungsvergütung beträgt zum jetzigen Zeitpunkt
Die Jahressonderzahlung (90%) wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Bei bestandener Abschlussprüfung erhältst du eine Prämie von 385,-€.
Sollten Sie verheiratet sein und/oder Kind/er haben, prüfen Sie zunächst, ob BAföG für Sie von Vorteil wäre.
Du hast nach bestandener Abschlussprüfung zur „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin“ bzw. zum „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistent“ sehr gute Übernahmechancen bei der Gemeinde Barsbüttel, und bietet die Möglichkeit bei Besuch von zusätzlichem Unterricht die vollständige Fachhochschulreife zu erwerben, die zum Studium an allen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Der Abschluss befähigt zum beruflichen Einsatz als zusätzliche Betreuungskraft in sozialpädagogischen Einrichtungen, wie z. B. Kindertagesstätten.
Aufbauend auf diese Berufsausbildung kann eine Weiterqualifizierung zur Erzieherin/zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik, z. B. an der Beruflichen Schule in Bad Oldesloe (Dauer: verkürzt in zwei Jahren) erfolgen.
In die Berufsfachschule III kann aufgenommen werden, wer den Mittleren Schulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss besitzt bzw. in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges versetzt wurde.
Wenn keine deutschen Schulzeugnisse vorgelegt werden können, muss eine Anerkennung der Zeugnisse eines deutschen Kultusministeriums sowie ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 beigefügt werden. Auf befinden sich Hinweise für Bewerber/-innen, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben.
Bei einer Schulplatzzusage muss zur Einschulung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG beantragt werden, aus dem nicht ersichtlich werden darf, dass der Bewerber für die angestrebte Weiterbildung ungeeignet ist.
Nachbelehrungen werden kostenfrei in der Schule während der Weiterbildung durchgeführt.
Kopie des Abschlusszeugnisses über den Mittleren Schulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss - oder sofern dieses noch nicht vorliegt - das letzte Halbjahreszeugnis oder eines Versetzungszeugnisses in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges
Nachweis über ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. sozialpädagogisches Praktikums (falls vorhanden)
Die Gemeinde Barsbüttel setzt sich für Chancengleichheit ein. Wir freuen uns auf deine Bewerbung unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sozialem und kulturellem Hintergrund, sexueller Orientierung und Religion.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden gemäß des Sozialgesetzbuches IX bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.