Die Stadt Preetz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Gärtner/in (m/w/d) unbefristet in Vollzeit für den städtischen Kommunalbetrieb. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Grünflächenpflege mit Heckenschnitt, Nach- und Wechselbepflanzung Baumpflege und Baumfällungen Motorsägearbeiten Winterdienst (auch mit Räumfahrzeugen) Ihr Profil: abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner/in oder einer vergleichbaren Fachrichtung Fahrerlaubnis Klasse C1E erforderlich Sägeschein As-Baum 1 wünschenswert zuverlässig, selbständig, motiviert und teamfähig Bereitschaft zur Übernahme wechselnder Aufgaben Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten Unser Angebot: eine anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team Vollzeitstelle (39,0 Std./Woche) tarifgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Zusatzversicherung Zuschuss zum NAH.SH-Jobticket bzw. Arbeitgeberzuschuss beim Fahrradkauf Die gesetzlichen Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes und des Gleichstellungsgesetzes werden beachtet. Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über die Internetseite der Stadt Preetz unter der Rubrik „Stellenangebote“ auf www.Preetz.De mit Anschreiben, Lebenslauf, dem letzten Schulzeugnis sowie gegebenenfalls Nachweise über berufliche Tätigkeiten oder Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 26. Oktober 2024 an die: Stadt Preetz Fachbereich Allgemeine Verwaltung SG Zentrale Dienste, Jugend, Sport, Kultur Bahnhofstr. 24 24211 Preetz. Für weitere Auskünfte steht Ihnen im Kommunalbetrieb Herr Vollertsen (Tel. 04342/889010) gern zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass bei einer schriftlichen Bewerbung die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden von der Stadt Preetz nicht erstattet.