*Gemäß Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe § 72 a des SGB VIII sind wir als Träger verpflichtet, von allen Personen, die wir neu in unseren Einrichtungen einsetzen möchten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist, vorher einzusehen. Des Weiteren benötigen wir einen Nachweis über eine bestehende Immunität gegen Masern (Impfpass oder ärztliche Bescheinigung). Wenn vorhanden, reichen Sie bitte entsprechende Kopien mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.
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