Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein (FHVD) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine
hauptamtliche Lehrkraft (w,m,d)
(Wertigkeit bis BesGr. A 15 SH BesG/ EG 15 TVöD-VKA)
für das Studienfach „Psychologie“ im Fachbereich Polizei. Eine langfristige Beschäftigung im Wege der Abordnung wäre möglich.
Die hauptamtliche Lehrtätigkeit ist eine Tätigkeit vergleichbar der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt; Stellenwertigkeit: A 15 SHBesG bzw. EG 15 TVöD-VKA.
Es gelten gemäß § 61 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) i.V.m. § 28 Abs. 2 Satz 1 Ausbildungszentrumsgesetz (AZG) die für die Hochschullehrkräfte an Fachhochschulen üblichen Einstellungsvoraussetzungen.
Liegen die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 HSG vor, kann der Lehrkraft für die Dauer ihrer Verwendung auf Antrag das Recht verliehen werden, die Bezeichnung Professorin oder Professor zu führen.
Die Lehrverpflichtung beträgt 18 Wochenstunden.
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