Beim Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) - Abteilung Steuer - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten St 285 als:
Amtliche/-r Landwirtschaftliche/-r Sachverständige/-r (m/w/d) im Referat 28
(Entgeltgruppe 13, in der Regel nach dreijähriger Tätigkeit Entgeltgruppe 14)
unbefristet zu besetzen.
Wer wir sind:
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) ist als Mittelbehörde für die Finanzverwaltung des Landes zuständig und untersteht dem Niedersächsischen Finanzministerium. Den drei Abteilungen - Zentrale Aufgaben (Z) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) in Hannover und Steuer (St) in Oldenburg - obliegen die Aufsicht und Unterstützung der Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landessteuern mit Ausnahme der Verbrauchsteuern. Unser Dienstgebäude liegt am Rande der Oldenburger Innenstadt und ist mit allen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.
Ihr zukünftiges Referat St 28 befasst sich mit Bodenschätzung, Bewertung, Grundsteuer, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie den Sachverständigen in der Finanzverwaltung.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
* Planung, Organisation und Überwachung der Bodenschätzungsarbeiten bei den Finanzämtern in Südniedersachsen sowie im übrigen Niedersachsen nach Absprache
* Organisation und Durchführung von Fachtagungen zu Bodenschätzungsarbeiten
* Bodenkundliche und geologische Ausbildung der amtlich landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS)
* Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für steuerliche Zwecke
* Fachaufsicht über die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen durch die ALS bei den Finanzämtern
* Mitwirkung bei Schulungen für die Finanzämter zur Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe
Welche Qualifikation benötigen Sie?
* abgeschlossene einschlägige Hochschulausbildung (Master bzw. gleichwertiger Hochschulabschluss) der Fachrichtung Landwirtschaft
* praktische landwirtschaftliche Erfahrung (z.B. Lehre oder Praktikum)
* sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (fachkundige Sprachkenntnisse der Stufe C1), eine rasche Auffassungsgabe, gutes Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortung und Belastbarkeit sowie Engagement, Motivation und Teamfähigkeit
* einen Führerschein der Klasse B sowie einen eigenen PKW zur Ausübung der Außendiensttätigkeit
* Kenntnisse der Bodenkunde und Betriebswirtschaftslehre sind wünschenswert
Was bieten wir Ihnen?
* ein unbefristetes und krisensicheres Arbeitsverhältnis mit Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
* ein Entgelt der Entgeltgruppe 13; in der Regel nach 3 Jahren Ausbildungs- und Einarbeitungszeit Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14
* individuelle Einarbeitung über einen Zeitraum von ca. 36 Monaten, zu der auch die Teilnahme an einem ca. 4,5 Monate dauernden Studienabschnitt von August bis Mitte Dezember an der Steuerakademie Niedersachsen in Rinteln gehört
* eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,8 Stunden
* gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (mobiles Arbeiten, Telearbeit oder abweichender Dienstort) sowie die Sicherheit eines festen Standortes für die weitere Lebensplanung
* 30 Tage Erholungsurlaub, zusätzlich arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
* jeweils zum Jahresende eine Sonderzahlung
* eine separate Zusatzversorgung als Betriebsrente (VBL)
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 20. Dezember 2024 (hier vorliegend) unter Angabe des Aktenzeichens - P 1406-St 20-2366/2022-7159/2024 - an das
Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Abteilung Steuer - (St)
Postfach 90 62
26138 Oldenburg
oder per E-Mail (bitte möglichst in einer pdf-Datei) an:
poststelle@st.lst.niedersachsen.de .
Fachbezogene Auskünfte erteilen Ihnen Herr Dr. Burghardt (Tel. 0441/9214-169) sowie der Referatsleiter Herr Hempel, Tel.: 0441/9214-124. Für allgemeine Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und zu personalwirtschaftlichen Fragen steht Ihnen Herr Holsten, Tel.: 0441/9214-307, zur Verfügung.
Hinweise:
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen strebt in allen Bereichen und Positionen an,
Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes abzubauen. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Das Land Niedersachsen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits mit der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis.
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen verschiedene Rechte als Bewerberin oder Bewerber zu. Eine ausführliche Information, welche dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen unter der Rubrik „Job und Karriere/Stellenausschreibungen“ (siehe hier).