(BesGr W 3 zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs)
zu besetzen.
Die Aufgaben und dienstrechtliche Stellung der Präsidentin/des Präsidenten sind in Art. 31 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes geregelt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist im Rahmen einer Amtszeit von insgesamt zwölf Jahren zulässig.
Den vollständigen Ausschreibungstext und weitere Informationen zur HfM Nürnberg finden Sie unter https://www.hfm-nuernberg.de/service/stellenausschreibungen.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen senden Sie bitte bis Montag, 13. Januar 2025 direkt über unser Online-Stellenportal. Wenden Sie sich bei Fragen bitte gern an unsere Ansprechpartnerin Frau Anne Schermer bei der von uns beauftragten DHV-Personalberatung »Leaders In Science«, Telefon 0228/90266-61.