Stellenausschreibung Die Stadt Friedland stellt eine/n Fachangestellte/n für Bäderbetriebe oder Meister für Bäderbetriebe (m, w, d) Die Stadt Friedland stellt unbefristet einen Fachangestellten für Bäderbetriebe oder Meister für Bäderbetriebe (m, w, d) im Freibad der Stadt Friedland ein. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer Arbeitszeit von 35 Stunden/Woche. Werden Sie Teil eines motivierten Teams. Ihre Aufgaben: • Wasseraufsicht • Mitarbeit bei der Unterhaltung und Pflege des Freibades • Erteilung von Schwimmkursen Außerhalb der Freibadsaison sind Sie in den nachgeordneten Einrichtungen der Stadt Friedland tätig. Wir bieten Ihnen: • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im unverwechselbar schönen Freizeitbad Friedland • eine der Qualifikation entsprechende Vergütung nach dem TVöD • Jahressonderzahlung • Betriebliche Altersvorsorge • Vermögenswirksame Leistungen Anforderungen: • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe oder Meister/in für Bäderbetriebe • ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis • ein verbindliches und besucherfreundliches Auftreten • selbständige und teamorientierte Arbeitsweise • Bereitschaft zum Wochenend- und Feiertagsdienst Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerbern/innen sind erwünscht. Ich bitte um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Zeugnisse zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Bürgermeister der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland Frank Nieswandt Bürgermeister Es wird darauf hingewiesen, dass anfallende Bewerbungskosten / Reisekosten nicht erstattet werden. Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet. Die Unterlagen können hier bis zu diesem Zeitpunkt persönlich abgeholt oder gegen einen beigefügten freigemachten Rückumschlag zurückgesandt werden.