In der
Fachklinik Satteldüne
für Kinder und Jugendliche
ist ab sofort folgende Stelle, in Voll- oder Teilzeit zu besetzen:
Küchenhelfer (m/w/divers)
Die Fachklinik Satteldüne ist eine Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Nord. Wir behandeln ständig 165 Patient*innen im Kindes- und Jugendalter mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Mukoviszidose, allergischen Erkrankungen der Haut, Ernährungsstörungen (Adipositas) sowie Kinder und Jugendliche mit psychosomatischen Erkrankungen.
Ihre Aufgaben:
Ihre Tätigkeit als umfasst die Zubereitung kalter und warmer Speisen lt. Speiseplan, Arbeiten in der Spülküche sowie Reinigungsarbeiten lt. HACCP.
Sie sind Mitglied unseres kreativen Küchenteams.
Ihr Profil:
Berufserfahrung in den genannten Tätigkeiten ist wünschenwert
Erfahrungen in der Lebensmittelverarbeitung.
Wir erwarten von Ihnen Sorgfalt, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und ein gepflegte Auftreten.
Wir bieten Ihnen:
* Eine Voll- oder Teilzeitstelle
* Eine Vergütung in der Entgeltgruppe 3 des TV-TgDRV mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
* Eine Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
* Die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären kollegialen Team
* Bei der Wohnungssuche unterstützen wir Sie gerne.
* Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben Vorrang vor Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
* Die Fachklinik Satteldüne liegt in einer der schönsten Ferienregionen Deutschlands.
Weitere Informationen über unsere Einrichtung finden sie unter .
Zudem steht Ihnen für Rückfragen die Küchenleiterin, Frau Anke Wand unter der Rufnummer 04682/ 34-6200 oder per Mail: anke.wand@drv-nord.de zur Verfügung.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per Email an antje.nissen@drv-nord.de oder an die:
Fachklinik Satteldüne
z.Hd. Frau A. Nissen, Tanenwai 32, 25946 Nebel/ Amrum
Beschäftigte in "Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmassnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden" (§23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn sie nach dem 31.12.1970 geboren sind. Die Fachklinik Satteldüne zählt zu diesen Einrichtungen. Den Nachweis bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.