Aufgaben
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind für die Bürgerinnen und Bürger ein unverzichtbarer Bestandteil der Justiz, denn sie setzen in letzter Konsequenz Urteile und Beschlüsse des Gerichts durch.
Aufgrund der sozialen Struktur der Schuldner müssen sie ihre Aufgaben im Außendienst dabei häufig auch in sozialen Brennpunkten erledigen. Es bedarf dazu nicht nur einer gefestigten Persönlichkeit, sondern auch eines großen Einfühlungsvermögens.
Darüber hinaus regeln Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbständig. Dazu gehören auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie ggf. die Beschäftigung von Büropersonal.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher...
* holen auf Betreiben von Gläubigern Auskünfte über die Schuldner ein,
* nehmen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vor,
* nehmen die Vermögensauskunft ab,
* stellen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Ladungen, Wechselproteste und Willenserklärungen zu,
* schätzen den Wert gepfändeter Sachen und versteigern diese,
* erwirken die Herausgabe von Gegenständen,
* werden mit der Zwangsräumung von Wohnungen beauftragt,
* werden mit der zwangsweisen Vorführung von Zeugen beauftragt.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre, wobei externe Anwärterinnen und Anwärter innerhalb dieses Zeitraums einen sechsmonatigen Vorbereitungsdienst absolvieren. Die weitere Ausbildung ist in berufspraktische und fachtheoretische Abschnitte untergliedert.
Einsatzort
Die Stellenausschreibung erfolgt für den Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig.
Die Ausbildung sowie der spätere Einsatzort können bei sämtlichen Amtsgerichten erfolgen. Die Anwärter/innen können jedoch Wünsche angeben.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst kann zugelassen werden, wer unter anderem
- eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich absolviert hat,
- sich mindestens 3 Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat,
- das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat (Ausnahmen sind möglich),
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
- über die körperliche und gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst verfügt.
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
So bewirbst du dich
Deine Bewerbung nehmen wir gern bis zum 31.12.2024 entgegen.
Bitte nutze für deine Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link:
https://obm2.pmv.niedersachsen/dbv3/apply.jsp?id=000832de&dbv3_man=JUV
Hierbei ist es erforderlich, dass du deine Daten in das System eingibst. Bitte plane hierfür circa 45 Minuten ein.
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
Das Online-Bewerbermodul kann von Rechnern aus dem Justiznetz leider nicht aufgerufen werden. Bitte nutze den Zugang zum Online-Bewerbermodul deinen privaten Rechner.
Alternativ übersende die Bewerbung gerne per Mail an:
OLGBS-Bewerbungen-Gerichtsvollzieher@justiz.niedersachsen
Bei der Übersendung bitten wir, die Unterlagen als PDF-Dokument oder JPEG zu speichern und als Dateianhang der E-Mail beizufügen.
Sofern du uns lieber per Post erreichen möchtest, lautet unsere Anschrift:
Oberlandesgericht Braunschweig
- Der Präsident -
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Wir bitten dich, deine Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappe einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.
Du erhältst innerhalb von 4 Wochen nach Eingang deiner Bewerbung eine Eingangsbestätigung.
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
- Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
- das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen (zu finden auf der Website des Oberlandesgerichts Braunschweig)
- das unterschriebene Einwilligungsformblatt Online-Test (zu finden auf der Website des Oberlandesgerichts Braunschweig)