Die Stiftung Hospital St. Wendel wurde 1455 gegründet und ging mit dem 01.07.2020 in die Stiftung Hospital St. Wendel gGmbH über. Sie umfasst die Bereiche Altenhilfe, Jugendhilfe und Kinderhilfe. Der Fachbereich Jugend- und Familienhilfe versteht sich als innovative Jugendhilfeeinrichtung, die im Rahmen stationärer, teilstationärer und ambulanter Maßnahmen individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien anbietet. Die Aufnahme der jungen Menschen in stationären und teilstationären Betreuungsformen erfolgt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 in Verbindung mit den §§ 32, 34, 35, 35a, 41 und 42 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Die Unterbringung im Bereich der stationären Jugendhilfe erfolgt überwiegend in geschlechtshomogenen und altersgemischten Gruppen. Die Angebote für junge Mütter bzw. Familien mit ihren Kindern sind Hilfen im Rahmen des § 19 KJHG bzw. §§ 27ff. KJHG.
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