Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine zentrale Landesbehörde mit rd. 1900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf verschiedenen Feldern des Sozialrechts tätig ist. Im ZBFS nimmt das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern gemäß Art. 24 AGSG wahr.
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach § 13 Abs. 1 SGB VIII und erfordert eine verbindlich vereinbarte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie ist eine Jugendhilfemaßnahme im System der Schule, eigenständig in der Zielsetzung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation mit der Schule und deren Zielsetzung. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet Jugendsozialarbeit an Schulen Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten.
Das BLJA will mit gezielten flächendeckenden Fortbildungsveranstaltungen die fachpolitischen Zielsetzungen des "Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" des Bundes die Stärkung der Jugendsozialarbeit an Schulen landesweit umsetzen.
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