WIR BIETEN DIR
...ein spannendes und praxisnahes Studium!
Bereits während des Studiums erhältst du eine attraktive Vergütung (ca. 1.513 € brutto).
Die Übernahmechance steht sehr gut, denn Rechtspfleger:innen werden bedarfsgerecht ausgebildet.
Es erwartet dich ein moderner Arbeitsplatz mit guten Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Du suchst einen vielseitigen Beruf, der nie langweilig wird? Du hast eine schnelle Auffassungsgabe, Spaß an der Analyse von unterschiedlichen Sachverhalten und Freude am Umgang mit Menschen?
DANN FREUEN WIR UNS AUF DEINE BEWERBUNG!
STUDIUM
Die Ausbildung erfolgt in einem dreijährigen dualen Studium, das in Theorie- und Praxisblöcke unterteilt ist.
Das Studium endet mit dem Abschluss Diplom-Rechtspfleger:in (FH).
Die Berufspraxis wird bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft vermittelt. Die Theorie wird an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim erlernt.
Während des wissenschaftlichen Studiums mit praktischem Bezug lernst du, rechtliche Fragestellungen zu erkennen und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
AUFGABEN
Jeder Mensch begegnet mindestens einmal im Leben einer/einem Rechtspfleger:in, ohne es zu bemerken. Denn diese übernehmen viele Aufgaben, die früher von Richter:innen erledigt wurden.
Als Rechtspfleger:in führst du zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch, klärst ob es Erben für einen Nachlass gibt oder bearbeitest Insolvenzverfahren. In der Strafvollstreckung sorgst du für die Umsetzung von Strafurteilen, vorrangig von Geld- und Freiheitsstrafen.
Darüber hinaus sind Rechtspfleger:innen auch in der Justizverwaltung, unter anderem im Personalbereich und in IT-Abteilungen tätig.
VORAUSSETZUNG
* Abitur, Fachhochschulreife oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand
* deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
* gesundheitliche Eignung für eine Verbeamtung
WEITERE INFORMATIONEN ERHÄLTST DU
bei Frau Löwenstein +49 421 361 10613
unter .oberlandesgericht.bremen und
bei Social Media unter justiz.bremen
DEINE BEWERBUNG
Neben dem tabellarischen Lebenslauf reiche bitte das Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife, die (volle) Fachhochschulreife oder den als gleichwertig anerkannten Bildungsstand ein. Wird der Abschluss erst im Sommer 2025 erworben, sind die bisherigen Zeugnisse aus der (gesamten) Qualifikationsphase beizufügen Bitte verzichte auf die Verwendung einer Bewerbungsmappe und reiche mit den Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen ein.
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2025
ALLGEMEINE HINWEISE
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlüsse des Senats und des Haushalts- und Finanzausschusses der Bremischen Bürgerschaft.