Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 64 am Dienstort Dortmund eine
Technische Sachbearbeitung (m/w/d)
für die „Operative Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes“
(Besoldungsgruppe A 10 - 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 - 12 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Bewerber/innen, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits beamtete Bewerber/innen können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.
Die Abteilung 6 ist landesweit für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Handlungsfelder Bergbau und Energie zuständig.
Dem Dezernat 64 obliegt die Abwicklung energiepolitischer Förderprogramme aus dem Bereich der Klimaschutztechnik, der emissionsarmen Mobilität sowie dem Ausbau von Wärme- und Kältenetzen. Ergänzend zu den Förderaktivitäten, sind wir die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Abwicklung des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) – Teil 3, welches die Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen regelt. Mit dem Gesetz werden die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.
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