* eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Medizinern, Pflegefachkräften und Therapeuten
* Sicherstellung der ambulanten oder stationären Weiterversorgung nach dem Expertenstandard des Deutschen Netwerks Qualitätssicherung in der Pflege und dem Entlassmanagement nach § 39 SGB V und den hausspezifischen Vorgaben
* Beratung und Antragsstellung auf Leistungen nach der Pflegeversicherung
* beratende Unterstützung bei der Organisation der pflegerischen Weiterversorgung in den ambulanten und stationären Bereich
* Beratung zur Sicherstellung der Pflegehilfsmittel
* Mitwirkung Versorgungsprozess Entlassmanagement
* Zusammenarbeit mit internen und externen Kooperationspartnern