Duales Studium Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (w/m/d)
Das ist der Hammer!
Mit diesem Studium eröffnen sich tolle Perspektiven: Theorie und Praxis im Wechsel, Bezahlung von Anfang an und ein sicherer und abwechslungsreicher Arbeitsplatz in der Justiz mit viel Eigenverantwortung.
Mit Recht in die Zukunft!
Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren.
Ein Beruf mit Verantwortung
Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes – auch im europäischen Vergleich. Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich. Diese Weisungsfreiheit macht den Beruf besonders attraktiv und gleichzeitig besonders verantwortungsvoll.
Ein Beruf mit Vielseitigkeit
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig – aber nicht nur. Zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel in Ministerien, im Justizvollzug und beim Bundesamt für Justiz.
Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Ents
* Familien- und Betreuungsverfahren
* Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
* Grundbuchangelegenheiten
* Insolvenzverfahren
* Handels- und Vereinsregister
* Rechtsantragstelle
* Nachlassangelegenheiten
* Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Ein Beruf mit Perspektive
Als Beamte des gehobenen Justizdienstes haben Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz, der ihnen finanzielle Sicherheit, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie umfangreiche Fortbildungsangebote bietet. Prüfungsabsolventen werden als Justizoberinspektorin/Justizoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin/zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13).
Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können in den höheren Dienst aufsteigen oder eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin/zum Amtsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft absolvieren.
Das Studium
…im Überblick
Das Studium begi
1. Jahr
* Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)
2. Jahr
* Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)
Mögliche Ausbildungsgerichte sind
* Baden-Baden
* Bruchsal
* Freiburg im Breisgau
* Heidelberg
* Karlsruhe
* Konstanz
* Lahr/Schwarzwald
* Lörrach
* Mannheim
* Mosbach
* Offenburg
* Pforzheim
* Rastatt
* Singen
* Tauberbischofsheim
* Überlingen
* Villingen-Schwenningen
* Waldshut-Tiengen
3. Jahr
* Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss
* Der Wechsel von Theorie und Praxis ermöglicht den Studierenden bereits während der Ausbildung praktische Erfahrungen und einen frühen Bezug zu echten Fällen.
* …als persönliche Wahl
* Grundsätzlich geht es in unterschiedlichen Bereichen immer wieder darum, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und rechtlich mit Hilfe der einschlägigen Gesetze zu bewerten.
* Dafür ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, präzise zu erfassen und selbst klar und verständlich zu formulieren.
* Jura ist zudem eine Wertungswissenschaft. Ob eine rechtliche Entscheidung richtig und gerecht ist, kann deshalb nicht mit naturwissenschaftlicher Eindeutigkeit festgestellt werden, sondern bedarf einer Abwägung verschiedener Argumente und Aspekte. Deshalb sollte es Ihnen Spaß machen zu argumentieren, sich mit anderen auszutauschen und am Ende mit Ihrer abschließenden Entscheidung Verantwortung zu übernehmen.