Die Stadt Putbus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung für das Team im Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft, Hafen und Kurverwaltung und bietet Ihnen eine unbefristete Stelle als Hafenmeister/in (m/w/d) in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden im Jahreszeitausgleich an. Ihre Aufgaben • Planung, Koordinierung und Überwachung der Hafenabläufe • Überwachung und Durchsetzung von Sicherheits- und Ordnungsstandards sowie der Hafenbenutzungsordnung, Gefahrenabwehr • Unterhaltung, Instandhaltung und Reinigung der Hafenanlagen und gebäude • Kassierung und Abrechnung der Hafenbenutzungsentgelte sowie der Kurtaxe • Zusammenwirken mit zuständigen Institutionen und Behörden • Ansprechpartner für Gäste und Reedereien, sowie alle Themen rund um den Bereich Hafen • Organisatorische Aufgaben, Koordinierung und Terminierung von Schiffen • Zuweisung von Liegeplätzen Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Schifffahrt, mindestens Grundkenntnisse im zivilen Schiffsverkehr und der Nachweis eines Sportbootführerscheines • Technisches und handwerkliches Geschick • Kenntnisse im Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz, der Hafenverordnung M-V und SOG M-V • Grundkenntnisse der englischen Sprache • Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit • Selbstständige Arbeitsweise, Durchsetzungsvermögen, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein Wir bieten • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit gesellschaftlicher Relevanz • ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement • kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V). Die tariflichen Leistungen umfassen u. a.: • Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen, Leistungsentgelt • eine zusätzliche Altersvorsorge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst • Urlaubsanspruch von 30 Tagen nach Tarifvertrag, bezahlte Freistellung am 24. Dezember • Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen vernichtet.