Ihre Aufgaben
1. Sie führen Genehmigungsverfahren im Rahmen des Gaststättengesetzes durch und überwachen die dem Gaststättenrecht unterliegenden Gewerbebetriebe sowie die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in diesen Betrieben.
2. Sie führen Beratungsgespräche mit potenziellen Antragstellerinnen / Antragstellern, Bauherrinnen / Bauherren sowie Architektinnen / Architekten durch. Zudem fertigen Sie gaststättenrechtliche Stellungnahmen in baurechtlichen Verfahren.
3. Bei festgestellten Verstößen ordnen Sie die erforderlichen Maßnahmen an und setzen diese gegebenenfalls zwangsweise durch. Dabei bedienen Sie sich rechtlicher Mittel wie Anhörungen, Ordnungsverfügungen, Nachschau vor Ort, Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen. Hierfür arbeiten Sie eng mit den Außendienstkräften des Ordnungs- und Veterinäramts zusammen.
4. Sie begleiten im Ordnungs- und Veterinäramt die Auszubildenden der Verwaltungsberufe beim On- und Offboarding
5. Sie fördern und sichern die Ausbildungskapazitäten im Ordnungs- und Veterinäramt und arbeiten mit der Ausbildungsabteilung zusammen. Zudem bereiten Sie die Präsentation des Amtes bei der Werbung um Auszubildende vor.
Unsere Anforderungen
6. Beamtinnen und Beamte: Sie besitzen die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Insofern müssen Sie den Vorbereitungsdienst mit dem Abschluss „Bachelor of Laws“/ „Bachelor of Arts“ beziehungsweise „Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt (FH)“ / “Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin / Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“ erfolgreich absolviert haben.
7. Tarifbeschäftigte: Sie verfügen über einen erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder Angestelltenlehrgang II. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die Ausnahmevoraussetzungen von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach § 12 i. V. m. Ziff. 7 der Vorbemerkung zu Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) TVöD erfüllen.
8. Sie verfügen über gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht sowie im Ordnungsrecht. Hilfreich sind zudem Grundkenntnisse des Gaststättenrechts, Gewerberechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
9. Besitzen Sie diese noch nicht, lernen Sie die neuen Rechtsgebiete in Fortbildungsveranstaltungen kennen. Auch die Teammitglieder unterstützen gerne und arbeiten Sie in die neue Materie ein.
10. Sie nehmen Ihre Aufgabe eigenverantwortlich und selbstständig war und zeichnen sich durch eine gewissenhafte und verlässliche sowie vorausschauende und mitdenkende Arbeitsweise aus.
11. Sie arbeiten gerne mit vielen verschiedenen Akteurinnen / Akteuren unter Nutzung Ihrer guten kommunikativen Fähigkeiten zusammen und gehen dabei strukturiert vor.
12. Sie sind eine aufgeschlossene Persönlichkeit, die sehr offen für Veränderungen ist und über ein hohes Maß an Flexibilität verfügt.
13. Sie haben den Dienstleitungsgedanken verinnerlicht und arbeiten gerne kund*innenorientiert.
14. Aufgrund der besonderen Situation, in der sich Ihre Kundinnen und Kunden befinden, besitzen Sie Einfühlungsvermögen. In Gesprächen und bei Maßnahmen vor Ort argumentieren und handeln Sie deeskalierend und gelangen durch Ihr Überzeugungsvermögen und Verhandlungsgeschick zu dem gewünschten Ergebnis.
15. Sie sind konfliktfähig und können sich auch in schwierigen Situationen durchsetzen.
16. Sie arbeiten gerne im Team, sind belastbar und vertraut mit der Standardsoftware der Stadt Bochum (M).