Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte HochÂschule mit interÂnationalem Renommee. Sie verbindet praxisÂnahe Forschung mit innovativer NachwuchsÂförderung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, GesundÂheit und Soziales. Das interÂdisziplinäre Miteinander der Fakultäten und Einrichtungen garantiert hochÂwertigen ErkenntnisÂgewinn und ausgeÂzeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim zählen Nachhaltigkeit, FamilienÂfreundlichÂkeit und ServiceÂorientierung.
FÃ1⁄4r die Fakultät fÃ1⁄4r Informatik suchen wir ab dem 01.09.2025 oder später eine / einen
Professorin / Professor (m/w/d) â BesGr W2
fÃ1⁄4r
Software-Produktmanagement
Kennziffer 2025-106-PROF-INF
* die Bereiche Software-Produktmanagement, Requirements Engineering, Software Engineering, Market- und User-Research
* Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung in Kooperation mit Unternehmen der Region
* Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Lehrgebiets, in der Selbstverwaltung sowie der Weiterbildung
Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen HochschulÂinnovationsÂgesetzes. Das LehrÂgebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen GrundlagenÂfächer in WirtschaftsÂinformatik sowie die DurchÂfÃ1⁄4hrung von englischÂsprachigen Vorlesungen und Praktika.
* ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik oder Informatik (Bei ausländischen HochschulabschlÃ1⁄4ssen ist zur abschlieÃenden Beurteilung der EinstellungsÂvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.)
* praktische Kenntnisse und Erfahrungen im Software-Produktmanagement
* die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
* didaktische und pädagogische Eignung
* besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fÃ1⁄4nfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss â davon mindestens drei Jahre auÃerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der auÃerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass Ã1⁄4ber einen Zeitraum von mindestens fÃ1⁄4nf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und auÃerÂhochÂschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
* innovative und interdisziplinäre Gestaltungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld
* umfangreiche UnterstÃ1⁄4tzung bei der Einwerbung von Drittmitteln im Rahmen der Forschung
* vielfältige Möglichkeiten, Familie und Beruf in einem hochattraktiven Lebensumfeld zu vereinbaren
* EGYM Wellpass, Massagen fÃ1⁄4r Beschäftigte und betriebliche Vorsorgeuntersuchungen
* attraktive VergÃ1⁄4nstigungen, z. B. JobRad, Jobticket und benefits.me