Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover steht mit seinen über 2.000 Beschäftigten für Nachhaltigkeit und Innovation. Dafür haben wir auch im Jahr 2023 erneut die Auszeichnung „Norddeutschlands attraktivste Arbeitgeber“ erhalten.
Die Straßenreinigung ist neben dem Winterdienst zuständig für die ordnungsgemäße Reinigung der Landeshauptstadt und sorgt damit für ein sauberes Hannover und zufriedene Bürger und Bürgerinnen. Für die Betriebsstätte im Döhrbruch suchen wir Sie als
Betriebsstättenleitung (m/w/d) Straßenreinigung/Winterdienst
Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltgruppe 10 gem. TVöD.
* Dienst- und Fachaufsicht in der Betriebsstätte
* Personalmanagement (z.B. Personal- und Fahrzeugeinteilung, Mitarbeitergespräche, Personalauswahl, Unterweisungen etc.)
* Fahrzeugplanung sowie Überwachung der Halterhaftung und Unternehmerpflichten
* Leitung und Verantwortung des Qualitäts- und wirtschaftlichen Managements
* Einsatzleitung Straßenreinigung und Winterdienst inkl. Haftungsverantwortung im Bezirk Döhrbruch
* Beschwerde-, Gremien- und Pressearbeit
* Korrespondenz mit und Vertretung der Abteilung gegenüber Behörden, div. Ämtern, Bürgern und Bürgerinnen und anderen Firmen
* Hochschulabschluss in der Fachrichtung Betriebswirtschaft/allgemeine Verwaltung o.ä., eine vergleichbare Ausbildung oder Angestelltenlehrgang II
* gute EDV - Kenntnisse
* Fachkenntnisse in der Entsorgungswirtschaft
* Kenntnisse von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse
* Fahrerlaubnis der Klasse B
* hohes Maß an Eigeninitiative und persönliches Engagement
* Die Bereitschaft, regelmäßig Dienst über die normale Arbeitszeit hinaus, im Schichtdienst und am Wochenende sowie Überstunden und Rufbereitschaft zu leisten. Es ist somit zu gewährleisten, dass nach Einsatzruf innerhalb von max. 30 Minuten der Einsatz aufgenommen wird.
* souveränes Auftreten in Konfliktsituationen
aha setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein und arbeitet am Abbau von Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes. Schwerbehinderte Bewerbende werden im Rahmen der Bestenauslese bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
JBRP1_DE