Nr.014/2025
Beim LandkreisGießen sind in der Organisationseinheit 81 – Revision zweiVollzeitstellen als
Prüferin / Prüfer(w/m/d)
mit demSchwerpunkt Jahresabschlussprüfung befristet bis zum
1. 08. Februar 2026 für die Dauer einerElternzeit und
2. 29. Februar 2028 für die Dauereiner Dienstunfähigkeit
zubesetzen.
Die Revision des Landkreises Gießenist für die interne und externe Finanzkontrolle des Landkreises,der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und deren Sondervermögenzuständig.
Die Verwaltung des Landkreises Gießenerledigt als öffentlicher Dienstleister ein vielfältigesAufgabenspektrum für die Menschen in der Region. Im Rahmen ihrerDienstleistung stehen Wirtschaftlichkeit und Effizienz stets imFokus.
Die Revision prüft und beurteilt,inwieweit die Haushaltsführung des Landkreises und derkreisangehörigen Kommunen zweckmäßig ist und den Kriterien derWirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit entspricht. Sie ist beiPrüfungen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Prüfungensollen Mehrwerte schaffen, indem wir dazu beitragen, Prozesse zuoptimieren sowie Chancen und Risiken aufzuzeigen. Wir unterstützendie Gremien und die Verwaltung bei ihrerEntscheidungsfindung.
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