Die Wahrnehmung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege als Träger öffentlicher Belange bei Bauleitplänen, bei der gemeindlichen Landschaftsplanung und in Flurbereinigungsverfahren,die technische Bearbeitung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie Ökokonten inkl. Abnahme vor Ort (auch Kompensationsmaßnahmen),Stellungnahmen zu Bauanträgen/Bauvoranfragen sowie BImSchG-Verfahren,die naturschutzfachliche Beratung von Behörden, Kommunen, Verbänden, Privaten und sonstigen Beteiligten,Mitwirkung bei der Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten.