In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist im zentralen Geschäftsbereich 2 in Hannover im Dezernat 24 zum 1. Oktober der Arbeitsplatz als
Volljurist (w/m/d)
im Bereich Zivilrecht, Schwerpunkt Schadensersatzforderungen
– Weiserzeichen z –
Entgeltgruppe 13 TV-L
zunächst im Rahmen einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung befristet bis zum 31. Dezember, eventuell mit der Option auf Verlängerung, zu besetzen.
Was Sie erwartet:
1. Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzforderungen gegen Dritte. Dies beinhaltet auch die Führung und Betreuung von Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten und in Einzelfällen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit,
2. juristische Beratung der reg. Geschäftsbereiche in Schadensersatzangelegenheiten,
3. Prüfung und Regulierung bzw. Ablehnung von Schadensersatzansprüchen aus Amtshaftung und enteignungsgleichem Eingriff,
4. Prüfung und Regulierung bzw. Ablehnung von Schadensersatzansprüchen Dritter aus Verkehrssicherungspflichtverletzung und Unfällen mit verwaltungseigenen Fahrzeugen.
Änderungen des Aufgabenzuschnitts sowie evtl. Konkretisierungen können sich im künftigen Arbeitsprozess ergeben und bleiben vorbehalten.
Ihre fachliche Qualifikation:
5. Arbeitnehmer (w/m/d) müssen die Befähigung zum Richteramt haben,
6. es ist von Vorteil, wenn das 1. und 2. Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedigend“ bestanden wurde. Mindestens jedoch sind in Summe 13 Punkte aus beiden Staatsexamina erforderlich,
7. Kenntnisse im Aufgabengebiet sind von Vorteil aber nicht zwingend erforderlich.
Ihre persönliche Qualifikation:
8. ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit,
9. ein hohes Maß an Eigeninitiative, Durchsetzungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick,
10. verantwortungsbewusste Persönlichkeit.
Was wir Ihnen bieten:
11. Beschäftigungsumfang Vollzeit,
12. Entgeltgruppe 13 TV-L,
13. flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
14. die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
15. eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
16. eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L,
17. 30 Tage jährlich Erholungsurlaub.