Informationen zum Job Das Finanzgericht Münster nimmt - auch jenseits aktueller Stellenausschreibungen - laufend Interessenbekundungen für eine Einstellung als Finanzrichter/in entgegen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock als Personaldezernent für den richterlichen Dienst unter 0251 3784 226 gerne zur Verfügung. S. hierzu auch https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/karriere/index.php ARBEITEN MIT SINN Diese Herausforderungen erwarten Sie: Als Richterin / Richter entscheiden Sie nicht nur über den Ausgang eines Verfahrens, sondern über die Schicksale von Menschen. Im Namen des Volkes sprechen Sie Recht und bleiben dabei objektiv und unvoreingenommen. So sorgen Sie maßgeblich für die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens. Bei Ihrer täglichen Arbeit sind Sie unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keinen Weisungen; Sie arbeiten interessen- und mandatsunabhängig. Sie prüfen Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen, lösen Konflikte und treffen sachgerechte Entscheidungen. Dabei wirken Sie vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung ein und unterbreiten Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung. SIND SIE BEREIT? Ihre Qualifikationen auf einen Blick: Zu unseren langjährigen Einstellungsvoraussetzungen gehören zwei mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina, wünschenswert jeweils mit Prädikat (9,0 Punkte), vertiefte Kenntnisse des formellen und materiellen Steuerrechts sowie grundsätzlich einschlägigen berufliche Erfahrungen nach dem zweiten Staatsexamen (z.B. aus einer beratenden Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und/oder Steuerberater/in, aus einer Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung oder aus einer richterlichen Tätigkeit in anderen Gerichtszweigen). Für Ihre Verbeamtung müssen Sie außerdem noch die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht LEGEN SIE LOS Ihre Perspektiven bei uns: Sie werden zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe berufen. Ihr Berufseinstieg erfolgt hier in der Besoldungsgruppe R 1 der Landesbesoldungsordnung R zum Landesbesoldungsgesetz. Nach der Probezeit erfolgt Ihre Ernennung zur Richterin / zum Richter auf Lebenszeit und eine Verplanung auf einer Stelle der Besoldungsgruppe R 2. Als Richterin / Richter unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung. Ihnen stehen vielfältige Einsatz und Entwicklungsmöglichkeiten offen, z. B. Beförderungen zur Vorsitzenden Richterin / zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht (R 3). Ebenso haben Sie die Möglichkeit, an oberste Bundesgerichte und Ministerien abgeordnet oder an europäische und internationale Institutionen zugewiesen zu werden. Übernehmen Sie auf Wunsch auch gerne Aufgaben in der Aus- und Fortbildung, z. B. als Dozentin / Dozent in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.