Stellenausschreibung
Kiel sucht frische Köpfe.
Kieler Tiefbauamt sucht Unterstützung
Starten Sie bei uns als
Arbeitsgruppenleiter*in der Arbeitsgruppe Schmutz- und Regenwasserveranlagung
(vergütet nach EG 9b TVöD / A 10 SHBesG)
und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Teil der Kieler Stadtverwaltung unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Was wir bieten - Ihre Vorteile
1. ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
2. eine dynamische Verwaltung, die sich und ihren Mitarbeitenden Wandel zutraut
3. abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
4. passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
5. für Dienstwege: E-Mobilität mittels Carsharing und Nutzung der Kieler „Sprottenflotte“
Was zu tun ist - Ihre neue Aufgabe
Die Aufgabenschwerpunkte liegen bei Leitung der Arbeitsgruppe, der Abwassergebührenveranlagung sowie dem Vertrags- und Satzungswesen.
Leitung der Arbeitsgruppe „Schmutz- und Regenwasserveranlagung“
6. Sie führen Mitarbeiter*innen und nehmen insbesondere die Dienstaufsicht wahr.
7. Sie erledigen schwierige Arbeiten mit den Mitarbeiter*innen gemeinsam.
8. Sie entscheiden schwierige Einzelfälle und unterzeichnen wichtige Schriftstücke, soweit dies nicht der vorgesetzten Stelle vorbehalten ist.
9. Sie beurteilen Eingänge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad und verfügen über die Bearbeitungsform und die Termine.
10. Sie vertreten die Arbeitsgruppe gegenüber anderen Ämtern, Behörden und Gremien, soweit dies nicht den Vorgesetzten vorbehalten ist.
11. Sie bilden die Mitarbeiter*innen durch die Weitervermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen fort und bilden Nachwuchskräfte aus.
12. Sie planen den Einsatz der Mitarbeiter*innen, die Arbeitsverteilung, den Arbeitsablauf und den Einsatz der Arbeitsmittel, koordinieren und kontrollieren die Durchführung.
13. Sie entscheiden über den Einsatz der Haushaltsmittel und stellen die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung sicher.
Abwassergebührenveranlagung
14. Sie erstellen und aktualisieren die Abwassergebührensatzung.
15. Sie überprüfen Verwaltungsgebühren gem. Abwassergebührensatzung und passen sie ggf. an.
16. Sie fertigen Stellungnahmen bei Beschwerden, Widersprüchen und Klageschriften an und bearbeiten schwierige Fälle.
17. Sie prüfen Niederschlags- und Schmutzwassergebührenaufkommen und Revisionsberichte.
18. Sie beantworten Fragen zum Gebührenaufkommen „Abwassergebühren“ gegenüber anderen Ämtern, Behörden und Gremien.
19. Sie bauen Datenbanken für Gebührenfestsetzungen auf. Der Aufgabenbereich ist vielseitig und zum Teil auch technisch geprägt.
Die Erledigung der Aufgaben erfolgt eigenständig als Leiter*in der Arbeitsgruppe.
Was Sie mitbringen - Ihre Qualifikationen
20. Studium. Sie haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) beispielsweise in einem der folgenden Studienfächer erfolgreich abgeschlossen:
21. Verwaltungsmanagement, Public Management
22. Staats-, Verwaltungswissenschaft
23. Öffentliches Recht
24. Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste juristische Prüfung)
25. Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste
26. oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II.
27. Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung liegen hinter Ihnen.
28. Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert. Die Anwendung von MS-Office-Produkten ist Ihnen vertraut.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet - Haltung und Persönlichkeit
Sie bringen die Fähigkeit, den Belangen der einzelnen Bürger*innen verständnisvoll entgegenzukommen und fachkundig damit umzugehen, ohne dabei den Blick für das Allgemeinwohl zu verlieren ebenso mit, wie eine gute Kommunikationsfähigkeit. Die Ihnen übertragenen Aufgaben können Sie eigenverantwortlich erledigen und Sie sind in der Lage die Mitarbeiter*innen der Arbeitsgruppe zu motivieren.
Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle
Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Interessiert? – Wir auch.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Ihr