An der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist zum 1. Oktober 2025 die Stelle
der Rektorin / des Rektors (m/w/d)
zu besetzen.
Zur Rektorin / zum Rektor kann gemäß § 17 Absatz 3 LHG bestellt werden, wer der Hochschule hauptberuflich als Professorin / Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine staatliche Einrichtung. Die Rektorin / der Rektor vertritt die Hochschule nach außen, ist Vorsitzende / Vorsitzender des Rektorats mit Richtlinienkompetenz, des Senats und seiner Ausschüsse. Die Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG).
Gesucht wird eine integrative Führungspersönlichkeit mit der Fähigkeit zu Innovation und zu strategischem Handeln, die den an der HfWU erfolgreich eingeschlagenen Weg einer partizipativen Führung konsequent weiterführt. Es wird erwartet, dass die Rektorin / der Rektor die weitere Profilierung der Hochschule auf dem Gebiet der »Nachhaltigen Entwicklung« zusammen mit den Mitgliedern der Hochschule in Lehre, Forschung und Verwaltung vorantreibt. Die regionalen, nationalen und internationalen Netzwerke und Kooperationen sollen erhalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Erwartet werden Bewerbungen von Persönlichkeiten, die die Aufgaben und Methoden eines modernen Hochschulmanagements kennen und über hochschulpolitische Erfahrung verfügen. Ein ausgewiesenes Engagement für die angewandte Wissenschaft und Forschung in einer mit dem Profil der Hochschule korrespondierenden Fachrichtung sind erwünscht. Für diese Führungsaufgabe werden Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit vorausgesetzt.
Des Weiteren sind Sie bereit, den Lebensmittelpunkt in die Nähe der Hochschule zu verlegen.
Die Rektorin / der Rektor wird gemäß § 18 Abs. 2 LHG in einer gemeinsamen Sitzung von Hochschulrat und Senat gewählt. Der Wahlvorschlag bedarf des Einvernehmens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Die Ernennung erfolgt durch den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg für eine Amtszeit von sechs bis acht Jahren (§ 17 Abs. 2 LHG) in einem Beamtenverhältnis auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet ist. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (Besoldungsgruppe W3), zuzüglich einem Funktionsleistungsbezug, der vom Hochschulrat festzulegen ist.
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen gilt als vorbildliche Wissenschaftseinrichtung, die für Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf eintritt.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen an und fordert qualifizierte Frauen daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.
Der Amtsinhaber stellt sich zur Wiederwahl.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an den Vorsitzenden des Hochschulrats:
Herrn Dr. Hariolf Teufel, c/o Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Geschäftsstelle des Hochschulrats bis spätestens 29. November 2024.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich auf unserem Bewerbungsportal unter https://www.hfwu.de/stellen.
Ihre Bewerbung wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht gelöscht.