Beim Kreis Steinburg ist im Amt für Jugend, Familie und Sport in der Abteilung „Allgemeiner Sozialer Dienst“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle (50 % bzw. 19,5 Wochenstunden) als Sozialpädagogische Fachkraft Beratung gemäß § 10 a SGB VIII (EG S 11b TVöD-SuE) zu besetzen. Die Stelle ist nicht weiter teilbar. Wir über uns: Im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir helfen bei Erziehungsproblemen, in familiären Konfliktsituationen und vermitteln passende Hilfen in enger Zusammenarbeit mit den Familien. Der Allgemeine Soziale Dienst des Kreises Steinburg wird von zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen und zwei Mitarbeiterinnen in der §10 a-Beratung unterstützt. Eingehende Meldungen von Kindeswohlgefährdungen werden vom organisatorisch abgetrennten Kinderschutzteamgemäß § 8 a SGB VIII bearbeitet. Ihre Aufgaben: Beratung gem. §10 a SGB VIII. Diese umfasst insbesondere die Familiensituationen oder die persönliche Situation junger Menschen, Bedarfe, vorhandene Ressourcen sowie mögliche Hilfen die Leistungen der Kinder, der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem die Leistungen anderer Leistungsträger mögliche Auswirkungen und Folgen einer Hilfe Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum und auf Möglichkeiten zur Leistungserbringung Unterstützung bei der Antragstellung, bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger und bei der Inanspruchnahme von Leistungen Ihr Profil: Voraussetzung für die Stelle ist ein abgeschlossenes Studium als Sozialpädagogein/-arbeiterin (Diplom/FH oder B. A.) mit staatlicher Anerkennung oder ein abgeschlossenes Fachhochschul-/Bachelor-/Masterstudium mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung (Studiengänge Bildung und Erziehung im Kindesalter, Kindheitspädagogik, Frühpädagogik, Heil-/Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie) mit gleichwertigen Fähigkeiten eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, verbunden mit der Bereitschaft, den eigenen PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen Für die Bewerbung von Vorteil sind Kenntnisse im Kinder- und Jungendhilferecht sowie Grundkenntnisse des Sozialleistungssystems in Deutschland sowie in der systemischen und klientenzentrierten Beratung Empathie, Teamgeist und Flexibilität Unser Angebot: gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, inkl. der Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit (Homeoffice) betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass) Zuschuss zur Förderung klimafreundlicher Mobilität (Kauf/Leasing von Fahrrädern/E-Bikes, ÖPNV-Ticket) Ihre Bewerbung mit folgenden Dokumenten: Anschreiben Lebenslauf Nachweise der geforderten Qualifikation Nachweis über die Anerkennung in Deutschland bei im Ausland erworbenen Abschlüssen aktuelle Zeugnisse/Beurteilungen für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren ein entsprechender Hinweis (im Lebenslauf oder im Anschreiben) richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail, zusammengefasst in einem PDF-Dokument, bis zum 04.05.2025 unter Angabe der Referenznummer 1435 an: Kreis Steinburg Der Landrat Personalamt Viktoriastr. 16-18 25524 Itzehoe personalsteinburg.de Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 22. Kalenderwoche 2025 statt. Schwerbehinderte Bewerberinnen werden bei gleicher Befähigung, Eignung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Kontakt bei fachlichen Fragen Amt für Jugend, Familie und Sport Abteilungsleiter Jonas Müller Tel.: 04821 69 398, E-Mail: j.muellersteinburg.de Kontakt bei Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren Personalamt Tanja Otto Tel.: 04821 69 597, E-Mail: ottosteinburg.de