Unser Angebot # 20.234_01 – Ihre Zukunfts-Chance
Psychologischer Psychotherapeut (m/w/i)Unser Mandant, eine Klinik im östlichen Ruhrgebiet, ist fester Bestandteil des Gesundheitsnetzwerkes der Region. Ein umfangreiches Qualitätsmanagement und die ganzheitliche Versorgung der Patienten durch enge, interdisziplinäre Kooperation und Koordination mit umliegenden Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten (m/w/i) sowie stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen begründen sowohl ihren bei Patienten, Zuweisern und Kostenträgern gleichermaßen hervorragenden Ruf als auch ihren medizinischen Erfolg.
In der Position:Psychologischer Psychotherapeut (m/w/i)
unterstützen Sie das Team schwerpunktmäßig bei multimodal-nichtoperativen Komplexbehandlungen des Bewegungssystems wie auch bei der multimodalen Schmerztherapie und führen eigenverantwortlich die psychologische Diagnostik bei stationären Patienten durch. Sie planen und realisieren Einzel- sowieGruppentherapien und beraten Patienten mit Störungen des Bewegungssystems und chronischen Schmerzen hinsichtlich Schmerzbewältigungs und Entspannungsverfahren. Die Motivation von Patienten für die aktive Mitarbeit während der Therapie, die Teilnahme an interdisziplinären Teambesprechungen und Schmerzkonferenzen sowie die Beratung anderer Abteilungen im Hause ist für Sie selbstverständlich.
Sie verfügen über die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (m/w/i)
großes Interesse an der interdisziplinären Zusammenarbeit und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Ihres Fachgebietes
Überzeugungskraft und Freude, Menschen zu motivieren
hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit sowie gute Umgangsformen
Engagement, Zuverlässigkeit, Flexibiliät und Organisationstalent
Unser Mandat bietet Ihnen
eine qualifizierte Einarbeitung
eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote
eine kollegiale Arbeitsatmosphäre in einem freundlichen und engagierten Team
familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich komplette Bewerbungsunterlagen* per E-Mail berücksichtigen können. Für Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne
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Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter). Wolfgang Mueller-Nixdorf(Datenschutzbeauftragter).