*geschlechtsneutral
Unsere Anforderungen:
Sie haben einen Diplom- oder Masterabschluss in Medizinphysik, Medizintechnik oder einer vergleichbaren Natur- oder Ingenieurwissenschaft. Sie besitzen idealerweise die Fachkunde im Strahlenschutz in einem der Fachbereiche (Radiologie oder Nuklearmedizin). Aufgrund Ihrer Ausbildung können Sie zum Medizinphysik-Experten gemäß StrlSchG §5 (24) ausgebildet werden oder haben diese Ausbildung bereits abgeschlossen. Sie verfügen über sehr gute Kenntnisse in den fachbereichsbezogenen Regularien einschließlich StrlSchG, StrlSchV, sind aufgeschlossen und arbeiten strukturiert und selbstständig.
Ihre Tätigkeit umfasst:
-die physikalisch-technische Betreuung der nuklearmedizinischen und radiologischen Geräte, einschließlich der
Begleitung von Wartungen, Reparaturen und Neubeschaffungen,
-die Durchführung und Überwachung der Qualitätssicherung und Konstanzprüfung in der Radiologie und Nuklearmedizin,
-die Überprüfung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte und die Optimierung der Geräteeinstellungen,
-die Unterstützung der Fachbereiche als Strahlenschutzbeauftragter, einschließlich der Durchführung von
Strahlenschutzunterweisungen und Schulung von Arbeitskräften im Strahlenschutz und
-die Wahrnehmung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Medizinphysik-Experten.
Wir bieten:
-eine interessante, abwechslungsreiche und vor allem verantwortungsvolle Tätigkeit
- eine Vergütung nach EG 13 TVöD-K
-sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
-alle Vorteile des öffentlichen Dienstes wie 30 Tage Urlaub, Jahressonderzehlung
-hohe Mitarbeiterorientierung durch betriebliches Gesundheitsmanagement, eigene Kindereinrichtung und eigene
Betriebssportgemeinschaft
Für Auskünfte steht Ihnen die Abteilungsleiterin Frau Siebenhaar unter der Telefonnummer 0340-501 1011 zur Verfügung.