Tätigkeitsbereich
Das Reha-Zentrum Bad Steben der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestehend aus den Kliniken Auental und Franken behandelt Krankheiten der Bewegungsorgane und bietet die Indikationen VOR und MBOR (Orthopädie). Insgesamt können Betten belegt werden. Bad Steben gehört zum Landkreis Hof im Regierungsbezirk Oberfranken des Freistaates Bayern und liegt an der Bayerisch/Thüringischen Landesgrenze in landschaftlich schöner Lage im Naturpark Frankenwald.
Ihre Aufgaben
1. Sie versorgen, pflegen und betreuen die Patient*innen der Rehabilitationsklinik
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (zum Beispiel Word, Excel, Klinikinformationssystem – KIS).
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Bereitschaftsdienst.
Ihr Profil
2. Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung„Pflegefachfrau*Pflegefachmann“
oder
„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.
oder
„Altenpfleger*in“ nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.
Wir bieten Ihnen
3. Eine Teilzeitbeschäftigung mit max. 29,25 WoStd., auf Wunsch kann der Bedarf an einer vorübergehenden Stundenerhöhung geprüft werden
4. Familienfreundliche Arbeitszeiten
5. 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
6. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
7. Betriebliche Altersvorsorge
8. Betriebssportangebote
9. Zusätzliche Zahlung einer Pflegezulage, allgemeinen Zulage für Kliniken, Schichtzulage
10. Ein Deutschlandjobticket mit einer Arbeitgeberbezuschussung von 25 Prozent des Preises des Deutschlandtickets
11. BENEFITS Vorteilportal für Mitarbeiterangebote
Bei uns finden Sie einen medizinisch vielseitigen und anspruchsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und eine leistungsgerechte Bezahlung.
Haben Sie noch Fragen? Dann steht Ihnen die Pflegedienstleitung, Frau Tamara Böhm, unter der Telefonnummer - gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
12. Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren gemäß seit dem 01.03. geltenden Masernschutzgesetz – nach geborene Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen
Vorteile
13. 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
14. Jahressonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen
15. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
16. Betriebliche Altersversorgung (VBL)
17. Unbefristete Stelle
18. Betriebliches Gesundheitsmanagement