Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis als Lehrkraft mit dem Freistaat Sachsen stehen.
Lehrkräfte mit besonderen schulischen Aufgaben üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag des Schulleiters aus. Sie unterstützen die Schulleitung bei der Qualitätsentwicklung und bei inhaltlichen Aufgaben.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
1. Fortschreibung und Umsetzung des Medienkonzeptes der Schule,
2. Beratung der Schulleitung zur Medienbildung,
3. Begleitung der Zusammenarbeit mit externen Partnern,
4. Organisation von Fortbildungen,
5. Übernahme von Aufgaben eines Administrators, insbesondere für pädagogische Anwendungen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
6. eine durch Erste oder Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen/Oberschulen, berufsbildenden Schulen oder Gymnasien
oder
7. einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Oberschule
oder
8. eine Gleichstellung mit den o. g. Abschlüssen nach den Vorschriften der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, der ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss als Grundqualifikation vorhergeht,
sowie
9. eine mehrjährige Unterrichtserfahrung an einer Oberschule.
Wir erwarten:
10. ein hohes Verantwortungsbewusstsein, überdurchschnittliche Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen sowie organisatorische Fähigkeiten
11. sicheres anwendungsbereites Wissen über digitale Medien
12. Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit.
Der Bewerbung sind beizufügen:
13. formloses Bewerbungsschreiben
14. Formblatt „Bewerbung“ ()
15. tabellarischer Lebenslauf mit einem Passbild neueren Datums
16. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs
Die Ausschreibung erfolgt inhaltlich und organisatorisch gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Bereiche besonderer schulischer Aufgaben an öffentlichen Schulen und die Tätigkeit von Fachberatern (VwV – BbschA/FB) vom 08. November 2019.