Die Stadt Kaltenkirchen mit mehr als 24.000 Einwohnern liegt im Herzen von Schleswig-Holstein, ca. 30 Autominuten von der Metropolregion Hamburg entfernt. Die Stadt Kaltenkirchen beschäftigt derzeit etwa 180 Mitarbeitende und zeichnet sich durch moderne Verwaltungsstrukturen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus. Tragen auch Sie dazu bei, unsere Stadt langfristig gut aufzustellen. Die Stadt Kaltenkirchen sucht zum 01.07.2025 im Fachbereich Ordnung und Soziales, für das Sachgebiet Ordnung drei engagierte Mitarbeiter/innen (m/w/d) für den Kommunalen Ordnungsdienst Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere: Ansprechbarkeit und Hilfestellung für die Bevölkerung der Stadt Kaltenkirchen durch tägliche Kontrollen und Präsenz im Stadtgebiet. Überwachung und Kontrolle: Ruhender Verkehr Einhaltung des Ortsrechts Ermittlungstätigkeiten für das Ordnungsamt u.a. städt. Dienststellen Einhaltung verschiedener gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Gefahrhunde, Tierschutz, Sondernutzung, Gaststättenwesen, Abfallrecht, Gewerberecht) sowie behördlicher Anordnungen Präsenzdienst an besonders störungsbelasteten Orte Ahndung und Vollzug: Erteilen von Verwarnungen und Einleitung von Bußgeldverfahren Durchführung von Ersatzmaßnahmen Anhalten von Personen Einleiten von Maßnahmen der Gefahrenabwehr Anwendung von Zwangsmitteln Die Tätigkeit wird montags bis freitags regulär im Schichtdienst, zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr, absolviert, wobei eine 5-Tage-Woche tarifvertraglich geregelt ist. Der Wechsel zwischen Früh- und Spätschicht erfolgt in der Regel wöchentlich. U.a. im Kontext von Veranstaltungen ist auch an Wochenenden und Feiertagen Dienst zu leisten. In Ausnahmefällen kann es auch zu anderen Dienstzeiten kommen. Die Schichten sind jeweils mit mindestens Zwei-Personen-Teams besetzt. Vorgesehen ist eine Ernennung zum Vollzugsbeamten i. S. des § 252 Abs. 2 Nr. 2 Landesverwaltungsgesetz - LVwG. Nach erfolgreicher Einstellung wird die Teilnahme an dem Grundqualifizierungslehrgang für Vollzugskräfte im Kommunalen Ordnungsdienst vorausgesetzt. Die Kosten für den Lehrgang übernimmt die Stadt Kaltenkirchen. Wir erwarten von Ihnen: Eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellten - Fachrichtung Kommunalverwaltung -, oder die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2.Einstiegsamt Fachrichtung allgemeine Verwaltung, oder eine abgeschlossene Ausbildung für den mittleren Polizei-, Justizvollzugs- oder Zolldienst oder als Fachkraft für Schutz und Sicherheit Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, die Bereitschaft und Fähigkeit zu täglichen Dienstfahrten Die Bereitschaft zur Arbeit nach einem Dienstplan, sowie die Bereitschaft zum Einsatz in den Abendstunden sowie an Wochenenden (z.B. bei Sonderveranstaltungen) Körperliche Belastbarkeit und Fitness für die Tätigkeit im Außendienst Kenntnisse in der Anwendung von Microsoft Office Produkten gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (B2), gerne auch in Fremdsprachen gute Umgangsformen und sicheres Auftreten Allg. Rechtsverständnis bzw. fachliche Kompetenz in den Rechtsgebieten des Allg. und besonderen Ordnungsrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes bzw. die Bereitschaft, sich umfassend und schnell einzuarbeiten. Gründlichkeit und Genauigkeit Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung Teamfähigkeit, ein hohes Maß an Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein Wir bieten: Interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem motivierten Team Bezahlung der Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Vergütung beträgt 3.281,44 € – 3995,85 €, abhängig von der Berufserfahrung oder eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A8 SHBesG. Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung die Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst Fahrradleasing in Form von Entgeltumwandlung mit festem Beitragzuschuss durch den Arbeitgeber Mental Health Coaching (Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung) Fortbildungsmöglichkeiten Jobticket mit einem festen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle kann durch eine Vollzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 bzw. 41,0 Stunden oder durch zwei Teilzeitkräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von je 19,5 bzw. 20,5 Stunden besetzt werden. Eine ganztägige Besetzung muss gewährleistet sein. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 25.05.2025 bevorzugt online ein. Fachliche Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Zeidler unter 04191/939-310, allgemeine Auskünfte bei Frau Güse-Huelmann unter 04191/939-124. www.kaltenkirchen.de