Fachberater üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde aus. Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrkräfte, wirken bei der Lehrerfortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
1. die Beratung der Schulaufsichtsbehörden, der Lehrkräfte und der Schulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten,
2. die Begleitung von schulart- und fachfremd eingesetzten Lehrkräften,
3. die Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung des Faches Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales und der Schulart, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne,
4. die Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Lehrplänen und Arbeitsmaterialien,
5. die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen und Lernstandserhebungen an Schulen,
6. die Beratung und Unterstützung der Schulen zu Fragen der sonderpädagogischen Förderung,
7. die Mitwirkung bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen sowie
8. die Beratung der Schulaufsicht und der Schulträger bei der Einrichtung und Ausstattung der Schulen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
9. eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen/Oberschulen, Grundschulen, Förderschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Oberschule im Freistaat Sachsen oder eine Gleichstellung mit den o. g. Abschlüssen nach den Vorschriften der Lehrer-Qualifizierungsverordnung,
10. das Unterrichtsfach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales im ausgebildeten Fächerkanon sowie
11. eine mehrjährige Tätigkeit an einer Oberschule.
Wir erwarten:
12. fundierte und anwendungsbereite Kenntnisse zu Anspruch, Struktur und Organisation der sächsischen Oberschule,
13. überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten in der jeweiligen Fachwissenschaft sowie in der Fachdidaktik und -methodik,
14. ausgeprägtes Lehrplanverständnis,
15. ausgeprägte Befähigung zur objektiven Beschreibung und Einschätzung von Fachkompetenz und Leistung von Lehrkräften sowie zur Erstellung von Analysen und Konzepten in fachspezifischen Angelegenheiten,
16. ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Beratung, Koordination und Kommunikation sowie
17. ausgeprägte Kooperationsfähigkeit und souveränes Auftreten mit überdurchschnittlicher Belastbarkeit, Innovationsfähigkeit sowie Durchsetzungs- und Organisationsvermögen.
Wünschenswert sind Nachweise über besondere Tätigkeiten (z. B. die Mitwirkung in Kommissionen, in der Fortbildung oder in der Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht).