Ihre Hauptaufgaben
Als Instandhaltungsmitarbeiter sind Sie für die Führung von Wartungs- und Reparaturmaßnahmen am Gebäude unseres Fleischwerks zuständig.
* Technische Kenntnisse sind gefragt: Sie führen handwerkliche Tätigkeiten durch, wie beispielsweise Kleinreparaturen an Sanitäranlagen, Böden, Wänden und Decken.
* Koordination und Organisation: Sie koordinieren und weisen Handwerker ein, überwachen ihre Arbeiten und nehmen diese nach Fertigstellung ab.
* Mechanische Bauteile: Sie fertigen mechanische Bauteile für das Gebäude nach Aufforderung an.
* Dokumentation: Sie sorgen für die korrekte Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten online mit dem Tablet.
Ihr Profil
Wir suchen einen qualifizierten Mechatroniker, Elektriker oder Mechaniker, der Erfahrung in der Gebäudeinstandhaltung hat.
* Ausreichende Berufsausbildung: Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Mechatroniker, Elektriker oder Mechaniker.
* Erfahrung im Bereich der Gebäudeinstandhaltung: Sie können Ihre Erfahrungen bei uns einbringen und wichtige Beiträge leisten.
* Flexibilität: Sie sind bereit, zu verschiedenen Zeiten eingesetzt zu werden und Wochenend- und Feiertagsarbeit anzunehmen.
* Arbeitsweise: Sie arbeiten sorgfältig und genau, was in unserem Fleischwerk unerlässlich ist.
Unser Angebot
Bei Kaufland bietet sich Ihnen eine attraktive Vergütung nach Tarif, umfangreiches Weiterbildungsangebot und flexible Arbeitszeiten. Wir unterstützen Sie auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
* Vergütung: Sie erhalten eine attraktive Vergütung nach Tarif.
* Weiterbildung: Wir bieten Ihnen individuelle Entwicklungsmöglichkeiten durch ein umfangreiches Weiterbildungsangebot.
* Flexible Arbeitszeiten: Wir unterstützen Sie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
* Zusatzleistungen: Wir bieten Ihnen zusätzliche Vorteile, wie betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen.
* Gesundheitsförderung: Wir fördern Ihre Gesundheit durch Kooperationen mit Fitness- und Freizeiteinrichtungen.
Alle Angaben zur Vergütung und zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld beziehen sich auf den jeweils gültigen Tarifvertrag.