Am Zentralen Lehrbereich der HS Bund ist am Hochschulstandort in Brühl für das Grundstudium zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Planstelle zu besetzen: Professur für Wirtschaftswissenschaften gem. 131 Abs. 1 BBG i.V.m. 19 Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, 132 Abs. 1 BBG BesGr. W 2 BBesO - Kennziffer 005L/2024 - Den Einsatzschwerpunkt bildet die Volkswirtschaftslehre im Grundstudium des Zentralen Lehrbereichs (überwiegend Präsenzstudium). Neben dem genannten Einsatzschwerpunkt wird erwartet, dass bei Bedarf auch die Bereitschaft und Fähigkeit besteht, mittelfristig Veranstaltungen im Grundstudium in einem der anderen wirtschaftswissenschaftlichen Fächer (Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung oder Öffentliche Finanzwirtschaft), im Masterstudiengang "Master of Public Administration" (Fernstudium), im Hauptstudium des Studiengangs "Digital Administration and Cyber Security", sowie im Präsenz- und Fernstudiengang "Verwaltungsmanagement" des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung zu übernehmen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen - neben den allgemeinen dienstrechtlichen Bestimmungen - folgende Berufungsvoraussetzungen erfüllen: in der Regel mindestens mit "gut" abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Wirtschaftswissenschaften (vorzugsweise Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre) auf Masterniveau, überdurchschnittliche Promotion (in der Regel mindestens "magna cum laude"), pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre im Hochschulbereich nachgewiesen wird, besondere Leistungen bei der Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen, wirtschaftswissenschaftlichen beruflichen Praxis auf dem Niveau des geforderten Hochschulabschlusses. Von diesen müssen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs, vorzugsweise im Bereich der öffentlichen Verwaltung ausgeübt worden sein. Wir suchen Persönlichkeiten, die ihre Fachgebiete auf der Grundlage einschlägig erworbener Verwaltungserfahrung im speziellen Ausbildungszusammenhang einer verwaltungsinternen Hochschule ebenso praxisorientiert wie wissenschaftlich und pädagogisch-didaktisch fundiert vertreten. Als besonders vorteilhaft betrachten wir daher: einschlägige und mehrjährige Verwaltungserfahrung auch im Hinblick auf den Einsatzschwerpunkt (bitte Nachweise beifügen), hohe Sozialkompetenz in der Kooperation und der Kommunikation mit Fachkollegen, anderen Lehrenden und den übrigen Mitgliedern der Hochschule sowie gegenüber den Studierenden. Es besteht zudem die Bereitschaft, zur aktiven Teilnahme am hochschuldidaktischen Programm "Prof(essionell) in der Lehre", intensiv mit der Praxis zusammenzuarbeiten und regelmäßig Praxissemester zu absolvieren, zur fachlichen Betreuung von Lehrbeauftragten und zur Entwicklung von Lehrunterlagen, anhand derer Lehrbeauftragte ihre Lehrbeiträge leisten können, sich bei Bedarf in neue Lehrgebiete einzuarbeiten, zur anwendungsorientierten und interdisziplinären Forschung in für die Bundesverwaltung relevanten Themengebieten sowie zu regelmäßigen Veröffentlichungen, aktiv an der Weiterentwicklung der Hochschule mitzuwirken und sich in der Selbstverwaltung zu engagieren. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen der Sprecher des Studienbereichs Public Economics Frau Prof. Dr. Barbara Henman-Sturm (Tel: -8111 / E-Mail: ), gerne zur Verfügung. Dienstrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren richten Sie bitte an Frau Simone Brock (Tel: -6176 / E-Mail: ). Nähere Informationen über die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung finden Sie unter. Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Nachweisen zu allen Berufungsvoraussetzungen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer bis zum 22. September 2024, vorzugweise per E-Mail als einheitliche PDF-Datei (max. 15 MB) an oder auf dem Postweg an Präsidentin der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Postfach Brühl Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir ausdrücklich darum, keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o. g. Nachweise und Unterlagen zu übersenden, da keine Rücksendung erfolgt. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter Besondere Hinweise: Das Berufungsverfahren wird so durchgeführt, dass die Termine für die Vorstellung vor der Berufungskommission voraussichtlich im November 2024 stattfinden. Bei erstmaliger Berufung in die Professur erfolgt die Ernennung gem. 132 Abs. 1 BBG zunächst für sechs Jahre. Die Umwandlung in eine Professur auf Lebenszeit wird bei Bewährung durch die Hochschule angestrebt. Die HS Bund fördert individuelle Betreuungskonzepte in Studium und Lehre und erwartet von ihren Lehrenden daher eine hohe Präsenz am Hochschulort. Die HS Bund ist nach den Vorgaben des BGleiG und ausweislich ihres Gleichstellungsplanes bestrebt, insbesondere den Anteil der Frauen in der Lehre zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen werden deshalb ausdrücklich begrüßt und bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Interessierte Frauen können Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten der HS Bund aufnehmen (Frau Karin Schlabs, Tel: -7010, E-Mail: ). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Auf die Möglichkeit zur Antragstellung nach 78 Abs. 3 Bundespersonalvertretungsgesetz wird hingewiesen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Die HS Bund fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wurde wiederholt als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Die Ausübung eines Ehrenamtes bzw. bürgerschaftliches oder gesellschaftliches Engagement sind förderlich. Hinweis zum Datenschutz: Die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Im Falle einer Nichtberücksichtigung oder Rücknahme der Bewerbung wird diese mitsamt den erhobenen personenbezogenen Daten spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach erfolgter Absage bzw. Rücknahme der Bewerbung gelöscht. Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.