Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, ein Arbeitsplatz/Dienstposten als
unbefristet zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe E 9 a TV-L, die Besoldung nach Besoldungsgruppe A 8 BesO A LBesG LSA.
Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und die zentrale Behörde für die Gesundheit der Menschen in Sachsen-Anhalt. In unserem Landeslabor untersuchen wir mit modernen Methoden insbesondere die Proben von Lebensmitteln, Trink- und Badewasser, Arzneimitteln sowie mikrobiologische Proben von Mensch und Tier. Einstiegsamt, Allgemeiner Verwaltungsdienst
abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten
erfolgreicher Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs I
anwendungsbereite Kenntnisse im Umgang mit datenverarbeitenden technischen Anwendungen und PC-Kenntnisse (MS Office, insbesondere Word, Excel und Outlook)
eine unbefristete Anstellung
~ tarifvertragliche Vergütung entsprechend der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 9 a TV-L bzw. einen Arbeitsplatz/Dienstposten in einer kollegialen, familienfreundlichen Arbeitsatmosphäre
~ ein modernes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten in einem engagierten Arbeitsbereich
~ Unterstützung bei der Wohnungssuche und der Suche von Kinderbetreuungsmöglichkeiten
~30 Tage Urlaub im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
~ Tarifliche bzw. beamtenrechtliche Jahressonderzahlung
~ Ggf. zusätzliche betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
~ aufgabenbezogene und persönliche Fortbildungsmöglichkeiten
~ die Möglichkeit, bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Teil der Arbeitsleistung in Alternativarbeit (Homeoffice) zu erbringen
Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Hinweis: Sollten Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, legen Sie bitte der Bewerbungsunterlage eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (auch durch den Gesamtpersonalrat und die/den Gleichstellungsbeauftragte/n) bei.
Nachweis der Schwerbehinderung / Gleichstellung) mit Angabe der Referenznummer YF-13361 bis zum 04.Für weitere Informationen stehen Herr Wiederhold, Fachbereichsleiter Arbeitsschutz ( Tel.: 0345/52162-105) und Frau Kuschert, Sachbearbeiterin Personal ( Tel.: 0340/6501-167) zur Verfügung.