Das Polizeipräsidium Essen ist mit ca. 2.200 Beschäftigten für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Essen und Mülheim an der Ruhr verantwortlich.
Wir suchen schnellstmöglich eine/n:
„Regierungsbeschäftigte/Regierungsbeschäftigten im ComCenter“ (w/m/d)
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 38,50 Wochenstunden im Schichtdienst (Früh/Spät/Nacht). Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
* Bewertung und Steuerung informeller elektronischer Kommunikation sowie Faxnachrichten, inklusive Archivierung
* Entgegennahme und Vermittlung eingehender Anrufe, ggf. Beantwortung dieser
* Vorbereitung und Schaltung von Telefonkonferenzen für das gesamte Polizeipräsidium Essen sowie externer Behörden
* Erteilung von Telefonauskünften nach Prüfung der Auskunftsberechtigung
* Durchführung von Recherchen in polizeilichen Systemen und Erteilung von Auskünften in schriftlicher und mündlicher Form
* Videoüberwachung der Liegenschaft Theodor-Althoff-Straße 4 des Polizeipräsidiums Essen
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
* Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder
* Abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/-mann für Büromanagement (einschl. Vorläuferberufe) oder
* Abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (einschl. Vorläuferberufe) oder
* Abgeschlossene Berufsausbildung als Industriekauffrau/-mann oder
* Abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/-mann für Dialogmarketing oder
* Abgeschlossene Berufsausbildung als Justizfachangestellte/r
* Bereitschaft und Eignung zur Arbeit im Wechseldienst (Früh/Spät/Nacht)
Das ist wünschenswert:
* Berufserfahrung in einer Tätigkeit im Telefondienst
* Kenntnisse in Microsoft-Office-Anwendungen
Interesse geweckt?
Für Ihre aussagekräftigte Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal:
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
* Anschreiben
* Aktueller Lebenslauf
* Nachweis der geforderten Ausbildung
* Vorhandene Arbeitszeugnisse
* Ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX.
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