Altmark-Klinikum gGmbH
Krankenhaus Salzwedel
Referenznummer: 12_2025_162
Ab sofort | unbefristet
In der Altmark-Klinikum gGmbH, in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Krankenhauses Salzwedel, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
leitenden Oberarzt (m/w/d) Pädiatrie
(Vollzeit, unbefristet)
Als Tochtergesellschaft der Salus Altmark Holding gGmbH bieten wir, die Altmark Klinikum gGmbH, an den zwei Standorten Salzwedel und Gardelegen grundlegende medizinische Behandlungen und spezielle klinische Schwerpunkte für zu behandelnde Personen in der Region an. Zudem sind wir akademisches Lehrkrankenhaus der Universitätsmedizin Magdeburg.
In der Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin des Krankenhauses Salzwedel werden alle bekannten Krankheitsbilder der Kinder- und Jugendmedizin behandelt. Dazu zählen unter anderem Erkrankungen der Atemwege, der Nieren und Harnwege, des Herz-Kreislaufsystems und des Magen-Darm-Traktes, Infektionskrankheiten u.a.
In unserer Klinik werden in kollegialer Zusammenarbeit Kinder mit akuten chirurgischen und urologischen Erkrankungen behandelt, unfallverletzte Kinder primär versorgt bzw. behandelt. Es werden Patienten mit HNO-Erkrankungen betreut. Zu unserem Spektrum gehört die Behandlung und Versorgung von Früh- und Neugeborenen ab der 32. SSW. Außerhalb der Sprechstunden übernimmt unsere Klinik die ambulante Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahren.
Unser ausgebildetes Fachpflegepersonal und unser erfahrenes ärztliches Personal betreuen die Frühgeborenen und kranken Neugeborenen genauso liebevoll wie die größeren Erkrankten. Die gute Zusammenarbeit mit den Eltern und den anderen Fachabteilungen bildet die Basis für eine sorgfältige Diagnostik und erfolgreiche Behandlung. Auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einzugehen, liegt uns besonders am Herzen.
Das macht uns aus
Dann passen wir zusammen
Hinweise zu dieser Stellenbeschreibung und Ihrer Bewerbung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unseren Einrichtungen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist. Grundlage bildet das Masernschutzgesetz.
Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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