Beim Polizeipräsidium Essen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Bereich der
IT-Kommunikationstechnik (w/m/d) zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 10 TV-L.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
* Planung, Installation und Inbetriebnahme von Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
* Wartung und Betrieb der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
* Beratung der Fachdienststellen in Themen der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
* Teilnahme an der Technischen Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
* abgeschlossenes Fachhochschulstudium in den Bereichen Kommunikations- und Informationstechnik oder Elektrotechnik/Nachrichtentechnik oder
* abgeschlossene Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerin/ zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Elektrotechnik (Information/Kommunikation) oder
* abgeschlossene Berufsausbildung einschließlich Vorläuferberufe als
o Informationselektronikerin/Informationselektroniker oder
o IT-System-Elektronikerin/IT-System-Elektroniker oder
o Elektronikerin/Elektroniker Fachrichtung Informations- und Systemtechnik
* Einschlägige Berufserfahrung im ausgeschriebenen Bereich von mindestens einem Jahr
* Führerschein der Klasse B (Klasse 3)
Das ist wünschenswert:
Fundierte Kenntnisse in den Bereichen:
* TK-Technik
* Netzwerktechnologien
* Audiotechnik / Konferenzsysteme
* Sicherungssysteme / Alarmanlagentechnik
* Videotechnik / Videobeobachtungssysteme
* Funktechnik
* IT-Systeme
Interesse geweckt?
Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
* ein Anschreiben
* ein aktueller Lebenslauf
* Nachweis des geforderten Studiums / der geforderten Ausbildung
* vorhandene Arbeitszeugnisse
* Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis
* ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX.
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