Sie beraten Patienten und Angehörige zu sozialen und sozialrechtlichen Fragestellungen und gewährleisten und koordinieren eine sichere und patientenadäquate Überleitung in den nachstationären Bereich, insbesondere in weitere Rehabilitationsmaßnahmen, stationäre oder ambulante Pflege oder Hospiz in Zusammenarbeit mit internen und externen Versorgern und Kostenträgern. Sie unterstützen bei der Antragstellung von Leistungen und verhindern die Verweildauerüberschreitung wegen unklarer / ungeordneter nachstationärer Behandlung / häuslicher Situation. Sie nehmen aktiv an interdisziplinären Fall- und
Teambesprechungen, Supervisionen und Fortbildungen teil und pflegen Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit mit externen Anbietern von Pflege, Versorgung und Rehabilitation.