Bei der Justiz.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung. Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Als Justizfachwirt (m/w/d) unterstützt Du die Gerichte sowie Staatsanwaltschaften schwerpunktmäßig in der Organisation und Verwaltung. Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss Gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathe Du hast bereits eine juristische Berufsausbildung in der Tasche? Dann informiere Dich über unseren Quereinstieg: Dein Arbeitsplatz ist krisensicher und wir fördern kontinuierlich Deine Weiterentwicklung Privat- und Berufsleben miteinander vereinbar Die 2-jährige Ausbildung besteht aus wechselnden Blöcken mit insgesamt 14 Monaten Praxis mit Begleitunterricht in Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Nähe Deines Wohnortes und 10 Monaten Theorie im Ausbildungszentrum der Justiz in Essen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens teilen wir Dir Dein zuständiges Ausbildungsgericht mit, wobei Dein Wohnort möglichst berücksichtigt wird.