Duales Studium zum Diplomfinanzwirt/ zur Diplomfinanzwirtin (m/w/d) beim Finanzamt Neumünster
Über uns
Das Finanzamt Neumünster ist eins von 16 Finanzämtern in Schleswig-Holstein und liegt mitten in unserem schönen Bundesland. Wir haben ein gutes kollegiales Klima und sind ein gutes Team.
Ihre Aufgaben
Das duale Studium erfolgt ab 1. September 2025 in einem Beamtenverhältnis auf
Widerruf (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt).
Während Ihres dreijährigen Vorbereitungsdienstes werden Sie in einem Wechsel von aufeinander aufbauenden Theorie- und Praxisphasen auf Ihre spätere Tätigkeit vorbereitet. Das Studium findet in fünf Abschnitten an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz bei Kiel statt. In Ihrem Ausbildungsfinanzamt lernen Sie unter Anleitung erfahrener Kolleginnen und Kollegen, Ihr steuerrechtliches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen Arbeitsabläufe und Zusammenhänge kennen, die Sie für die Ausübung Ihrer späteren Tätigkeit benötigen.
Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der steuerlichen Rechtsanwendung sowohl im Innendienst Bearbeitung von Steuererklärungen und Einsprüchen) als auch im Außendienst Betriebsprüfung oder Steuerfahndung). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, als Sachgebietsleitung Personal- und Führungsverantwortung zu übernehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Das bringen Sie mit
1. Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
2. Staatsangehörigkeit eines EU-Staates
Wir bieten Ihnen
Während der Ausbildung erhalten Sie einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von aktuell Euro. Die Chancen für Ihre Übernahme nach dem Studium sind sehr gut.
Nach bestandener Laufbahnprüfung werden Sie in einem Finanzamt innerhalb Schleswig-Holsteins eingesetzt. Sie beginnen Ihre Tätigkeit in der Laufbahngruppe 2, erstes Einsteigsamt als Steuerinspektor*in mit einem Grundgehalt von Euro. Nach einer Probezeit werden Sie zur Beamtin/ zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Darüber hinaus bieten wir:
3. ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
4. ein kollegiales Arbeitsklima
5. ein vielseitiges Fortbildungsangebot während der Arbeitszeit
6. individuelle Personalentwicklung
7. eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch gleitende Arbeitszeit und Teilzeitmodelle. Wohnraumarbeit ist möglich.
8. 30 Tage Urlaub im Jahr
9. ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), richten Sie bitte bis zum
15. Oktober 2024
per E-Mail bzw. in Papierform mit Angabe Ihrer E-Mailadresse an das Finanzamt Neumünster (Bahnhofstraße 9, 24534 Neumünster) oder bewerben Sie sich online.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Bewerber*innen können nur bei einem Finanzamt berücksichtigt werden. Bewerbungen bei mehr als einem Finanzamt sind nicht möglich.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Ausbildungsleitung Herr Tuskowski oder Telefon 04321/496-1003) gerne zur Verfügung.
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