Br / 7 Der Gemeindewahlleiter Plubgosthol der Marktgemeinde Dr Philippsthal (Werra) In der Marktgemeinde Philippsthal (Werra), Landkreis Hersfeld-Rotenburg, ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters mo im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Marktgemeinde Philippsthal (Werra) hat 6 Ortsteile und 4.103 Einwohner. Der Bürgermeister (m/w/d) wird am Sonntag, 6. Juli 2025, von den Bürgerin- nen und Bürgern der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht kein Bewerber (m/w/d) mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 20. Juli 2025 unter den beiden Bewerbern (m/w/d) eine Stichwahl statt, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Der früheste mögliche Beginn der Amtszeit ist der 1. Januar 2026. Die Besol- dung erfolgt nach A 16 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den Sätzen des Hessi- schen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt. Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach 8 31 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) bzw. nach 8 22 Abs. 3 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vom Wahlrecht und nach 8 32 Abs. 2 HGO bzw. nach 8 23 HKO von der Wählbarkeit ausgeschlos- sen ist. Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfor- dernissen der 88 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgeset- zes entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 Grundgesetz, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen oder Einzel- bewerbern eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 28. April 2025, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter der Marktgemeinde Philippsthal (Werra), Schloss 1, 36269 Philippsthal (Werra), einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke erhältlich. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 28. April 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. In der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) besteht derzeit folgende Sitzverteilung: SPD: 12, CDU: 4, FWG: 6, Fraktionslose Mitglieder: 1. Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge verbundene Stellenausschreibung ist am 28.03.2025 in der „Philippsthaler Rundschau“, dem amtlichen Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Philippsthal (Werra), öffentlich bekannt gemacht worden; sie kann zusätzlich unter der oben angegebenen Anschrift des Wahlleiters angefordert werden und auch online unter www.philippsthal.de nachgelesen werden. Der Wahlleiter der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) gez. M. Schneider