Beim Fachdienst 2.51 - Jugend - ist in der städtischen Kindertageseinrichtung Eisernstein zum 01.03.2025 die Stelle stellv. Leitung (w/m/d) in Vollzeit neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt zunächst im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung. Ein unbefristeter Einsatz ist vorgesehen, kann aber zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest zugesagt werden. Die Vergütung der Stelle erfolgt nach Entgeltgruppe S 9TVöD-SuE. In der städtischen Kindertageseinrichtung Eisernstein werden derzeit 60 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht in drei Gruppen betreut. Zu dem Aufgabengebiet der Stelle gehört: die Unterstützung der Einrichtungsleitung bei der Wahrnehmung der Gesamtverantwortung bzw. Übernahme der Gesamtverantwortung bei Abwesenheit der Leitung die kontinuierliche Information, Abstimmung und verlässliche Umsetzung der Verwaltungsaufgaben in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung sowie anderen Fachdiensten die Beratung, Anleitung und Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Planung, Organisation, Durchführung und Reflexion der pädagogischen Arbeit die Sicherstellung der organisatorischen Abläufe die Gestaltung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern der Aufbau und die Weiterentwicklung einer angemessenen Vernetzung im Stadtteil neben der Stellvertretung der Einrichtungsleitung die sichere Wahrnehmung der Aufgaben einer Gruppenleitung die Zusammenarbeit mit den Grundschulen im Übergang Kindergarten-Grundschule die Sicherstellung einer zeitgemäßen pädagogischen Arbeit auf der Grundlage des situationsorientierten Ansatzes sowie individueller Entwicklungsbegleitung der Kinder und Familien die Mitwirkung bei Entwicklung und Fortschreibung einer einrichtungsspezifischen pädagogischen Konzeption die Mitwirkung bei Entwicklung und Fortschreibung des einrichtungsspezifischen Kinderschutzkonzeptes die Gestaltung einer kooperativen und loyalen Zusammenarbeit im Mitarbeiterinnenteam sowie mit der Einrichtungsleitung Von den Bewerberinnen / Bewerbern wird erwartet eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung als Gruppenleitung oder ein erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Sozialpädagogik oder vergleichbarer Studiengänge und mindestens zweijährige Berufserfahrung im Elementarbereich Darüber hinaus wäre wünschenswert: Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungen, die zur Übernahme der Tätigkeit besonders befähigen (z.B. syst. Beratung; Kindergartenfachwirt oder – fachwirtin, Sozialmanager oder Sozialmanagerin, etc.) oder die Bereitschaft zur Teilnahme eine sichere Arbeitsweise im situationsorientierten Ansatz ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und gute EDV-Kenntnisse die Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten sowie Evaluationsfähigkeiten Fähigkeiten und Erfahrungen in der Koordination von Personal und Anleitung von Auszubildenden unter Anwendung eines partizipatorischen Führungsstils organisatorisches Geschick, Flexibilität, angemessenes Durchsetzungsvermögen, Fähigkeit zu Eigen- und Fremdmotivation sowie Entscheidungs- und Sozialkompetenz die Bereitschaft zu einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung, dem Team, den Eltern sichere Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und sichere Anwendung eine wohlwollende und optimistische Arbeitshaltung. Nähere Informationen erteilt Herr Nowack unter 02191/16-2596. Interessierte Bewerbende werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 05.03.2025 ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Mo-tivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen, zu begründen und das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte für alle am Bewerbungsverfahren Beteiligte zu erteilen. Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleich-stellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen, soweit die Mindestpersonalausstattung nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW insgesamt in der Einrichtung nicht unterschritten wird. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung