Die Berufsausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpflegehelfer(in)
erfolgt nach dem Gesetz über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg (BbgKPHG) vom 26.05.2004 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers (KrPflHilfeAPrV) vom 24.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt ein Jahr. Die Ausbildung in zwei Klassen zu je 20 Plätzen beginnt zum 01.04. bzw. zum 01.10. eines laufenden Jahres.
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