Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden mit circa 56.000 Beschäftigten, davon mehr als 40.000 Polizeibeamtinnen und -beamten. Die polizeiärztliche Betreuung der Behörden erfolgt durch 36 hauptamtliche Polizeiärztinnen und Polizeiärzte an 23 Standorten. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden mit circa 56.000 Beschäftigten, davon mehr als 40.000 Polizeibeamtinnen und -beamten. Die polizeiärztliche Betreuung der Behörden erfolgt durch 36 hauptamtliche Polizeiärztinnen und Polizeiärzte an 23 Standorten.
Für unseren Standort Bielefeld zugehörig derzeit zum Polizeipräsidium Bielefeld, künftig zum Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (bei Beibehaltung des Standortes Bielefeld) suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Fachärztin/Facharzt
in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung zur Einstellung als
beamtete Polizeiärztin/beamteter Polizeiarzt (w/m/d)
(die Einstellung erfolgt in BesGr A 14 A LBesO NRW, Aufstiegschancen bis BesGr A 15 LBesO A NRW).
Als Polizeiärztin/Polizeiarzt sind Sie die Expertin/der Experte für die Wechselwirkungen zwischen Gesundheit und Polizeiberuf, gleichzeitig bringen Sie Ihre breite ärztliche Erfahrung sowie Ihre fachgebietsspezifische Expertise in unser Team ein. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
die Wahrnehmung der betriebsärztlichen Betreuung zugewiesener Polizeibehörden, insbesondere die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen und die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für besondere Funktionen
erweiterte präventive und kurative Leistungen mit dem Ziel von Erhalt oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit sowie die Mitwirkung bei der Einleitung von Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen
die beamtenrechtliche Begutachtung von Polizeibeamtinnen und -beamten sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeidienst
die Mitwirkung im Genehmigungsverfahren der Freien Heilfürsorge sowie bei der Anerkennung von Dienstunfällen
die medizinische Begleitung größerer polizeilicher Einsätze, bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikation auch die notärztliche Absicherung von Einsätzen der Spezialeinheiten.
Sie bringen mit…
eine Approbation als Ärztin/Arzt
eine abgeschlossene Facharztweiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Niveaustufe C2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
einen Führerschein der Klasse B
Notfallmedizinische Kenntnisse, idealerweise Vorliegen der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und Erfahrungen im Notarztdienst
Bereitschaft zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (Weiterbildungsbefugnis liegt vor)
Bereitschaft zu Fortbildungen
Interesse an teamorientiertem, interdisziplinären Arbeiten
Interesse an den vielen verschiedenen Aufgabenfeldern der Polizei NRW und ihren Organisationszusammenhängen
einen offenen, zugewandten und kommunikationsfreudigen Charakter
ein hohes Verantwortungsbewusstsein und gute organisatorische Fähigkeiten
ein selbstbewusstes Auftreten
eine ausgeprägte schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Wir bieten:
VIELFALT + ABWECHSLUNG: Sie lernen die Abläufe hautnah kennen. Nicht nur in Einsätzen, sondern auch im täglichen Praxisalltag sind Ihre Aufgaben so vielseitig und interessant wie die der Polizeibeschäftigten, die Sie betreuen. Die Freie Heilfürsorge ermöglicht Ihnen im Rahmen der betriebsärztlichen Tätigkeit auch ohne engen Zeitdruck kurative Maßnahmen durchzuführen bzw. zu veranlassen.
FORTBILDUNG + WEITERBILDUNG: Eine strukturierte Einarbeitung in die vielfältigen Aufgabengebiete ist selbstverständlich. Soweit nicht vorhanden, erwerben Sie bei uns die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“. Ferner ermöglichen wir Ihnen Fortbildungen in allen relevanten Bereichen, z. B. im Bereich der Notfallmedizin (z. B. Notarztkurs, Traumamanagement-Kurse, bei entsprechender Qualifikation: LNA-Kurs) oder im Bereich der medizinischen Begutachtung. Entsprechende Kursgebühren werden komplett übernommen, Fortbildungszeiten zählen als Arbeitszeit.
SICHERHEIT + PERSPEKTIVE: Die Einstellung erfolgt mit Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Probe. Nach Ablauf der vorgeschriebenen beamtenrechtlichen Probezeit erfolgt die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit. Ihre Stelle ist mit BesGr A15 LBesO A NRW bewertet, entsprechend der beamtenrechtlichen Vorschriften erfolgt die Einstellung zunächst mit BesGr A14 LBesO A NRW. Ärztliche Vordienstzeiten werden entsprechend § 30 LBesG NRW als förderliche Zeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe anerkannt. Die Ausübung von Nebentätigkeiten (innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen) ist möglich, insbesondere unterstützen wir Nebentätigkeiten in relevanten Bereichen, z.B. im Bereich Arbeits- oder Notfallmedizin.
JOB + PRIVATLEBEN: Überwiegend flexible Arbeitszeiten, keine regelhaften Nacht- oder Bereitschaftsdienste, moderne Teilzeitmodelle, Telearbeitsplätze - wir versuchen alles, damit Sie Ihre anspruchsvolle Aufgabe und wertvolle Zeit für sich und Ihre Familie gut miteinander vereinbaren können. Unterstützt werden Sie innerhalb Ihrer Dienststelle durch qualifiziertes und engagiertes medizinisches Assistenzpersonal.
KOLLEGIAL + SINNHAFT: Wir suchen keinen Einzelkämpfer. Wir suchen Teamplayer. Wir helfen uns gegenseitig und unterstützen uns dabei das eine, große Ziel zu erreichen: Nordrhein-Westfalen für seine Menschen sicher und lebenswert zu gestalten.