Die Regierung von Unterfranken sucht voraussichtlich zum 01.08.2025 einen Hygienekontrolleur / eine Hygienekontrolleurin (m/w/d) für eine Tätigkeit am Landratsamt Main-Spessart (Gesundheitsamt). Ihre Aufgaben Kontroll- und Überwachungsaufgaben im Bereich Umwelthygiene (z. B. Wassergewinnungs- und Versorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Bodenschutz, Bäder, Schulen, Altenheime, Kindergärten, usw.); Aufgaben im Bereich der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung finden Sie auch unter: Ausbildung zum Hygienekontrolleur / zur Hygienekontrolleurin - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Unser Angebot Die Übernahme in das Beamtenverhältnis nach Abschluss der Ausbildung für den Hygienekontrolldienst nach den in Bayern geltenden Regelungen, sofern die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind; Vollbeschäftigung (40 Stunden / Woche); während der Ausbildung Vergütung auf Basis der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L); die Eingruppierung richtet sich nach Vorkenntnissen (Entgeltgruppe 4 oder 5 TV-L); familienfreundliche flexible Arbeitszeiten, grundsätzlich ohne Schicht-, Nacht- und Wochenenddienste (Flexibilität der Arbeitszeiten je nach Erfordernissen wird erwartet); die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Job-Bike, vermögenswirksame Leistungen); Weiterbildungsmöglichkeiten durch interne und externe Fortbildungen. Ihr Profil Mittlere Reife, Qualifizierender Hauptschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder andere dem Aufgabengebiet entsprechende Berufe) sowie gute EDV-Kenntnisse; eine abgeschlossene Ausbildung zum Hygienekontrolleur (m/w/d) mit bayerischer Qualifikationsprüfung oder die Bereitschaft, die etwa 2-jährige Ausbildung für den fachlichen Schwerpunkt Hygienekontrolldienst in der Fachlaufbahn Gesundheit mit dem Einstieg in der 2. Qualifikationsebene in einem befristeten Arbeitsverhältnis zu absolvieren; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis, dazu gehört u. a., dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Teamfähigkeit, soziale Kompetenz sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit; Nachweis Impfschutz / Immunität gegen Masern bzw. Kontraindikation (§ 20 Abs. 9 IfSG); PKW-Führerschein. Befristung bis 31.12.2027 Allgemeine Hinweise: Die Gleichstellung aller Menschen ist für uns selbstverständlich. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. Soweit sowohl Bewerbungen von Versetzungsbewerberinnen bzw. -bewerbern (Personen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben) als auch von Einstellungsbewerberinnen bzw. -bewerbern vorliegen, behält sich die Regierung von Unterfranken vor, über Versetzungsanträge vorab zu entscheiden. Weiter weisen wir darauf hin, dass wir etwaige, mit der Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch in unserem Hause verbundene Kosten, insbesondere Fahrtkosten, nicht übernehmen können. Bei dem ausgeschriebenen Arbeitsverhältnis ist Arbeitgeber der Freistaat Bayern, der durch die Regierung von Unterfranken ( Beschäftigungsbehörde) vertreten wird. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (u.a. Lebenslauf, Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) richten Sie bitte bis spätestens 02.03.2025 ausschließlich über die Online-Bewerbungsplattform INTERAMT an uns (Aktuelle Stellenausschreibungen der Regierung von Unterfranken (bayern.de)). Für fachliche Fragen stehen Ihnen Frau Dr. Lange (Tel.: 09353/793-1604), für arbeitsrechtliche Fragen Frau Schnarr (Tel.: 0931/380-1274) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Auf dieses Angebot können Sie sich Online bewerben