Unser Angebot # 20.180_03 – Ihre Zukunfts-ChanceAssistenzarzt (m/w/i) Innere Medizin / Kardiologie in fortgeschrittener WeiterbildungUnser Mandant ist ein Krankenhaus der gehobenen Regelversorgung im Münsterland. Die Klinik für Innere Medizin verfügt über etwa 100 Betten sowie eine moderne räumliche und apparative Ausstattung. Sie deckt ein umfängliches Spektrum an Herzkreislauf und Gefäßerkrankungen ab. Aufgrund kontinuierlich steigender Fallzahlen suchen wir hierfür zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Assistenzarzt (m/w/i) Innere Medizin / Kardiologie.In der Position:Assistenzarzt (m/w/i) Innere Medizin / Kardiologie in fortgeschrittener Weiterbildung● Lernen Sie die kardiologische Diagnostik und Therapie in ihrer gesamten Breite kennen● Erlangen Sie fundierte Kenntnisse in der Echokardiographie, der invasiven Kardiologie mit Linkskathetermessplatz, der invasiven Angiologie sowie der Implantation und Kontroller verschiedener Schrittmachersysteme, einschließlich AICD● Wirken Sie an dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Klinik für Innere Medizin mitSie verfügen über● Erste einschlägige Erfahrungen und befinden sich idealerweise bereits im 3. bzw. 4. Weiterbildungsjahr der Facharztausbildung Innere Medizin und Kardiologie● Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie ein hohes Maß an fachlichem EngagementUnser Mandant bietet Ihnen● Eine umfassende und qualifizierte Facharztausbildung im Rahmen eines strukturierten Weiterbildungsplanes und regelmäßigen Einsatzes in der Funktionsdiagnostik● Volle Weiterbildungsermächtigung für die Facharztausbildung Innere Medizin● Zeitliche und flexible Förderung interner und externer Fortbildungen● Entlastung von administrativen Tätigkeiten durch Kodierfachkräfte / CaseManager● Kollegiale Arbeitsatmosphäre in einem engagierten und motivierten Team● Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie Sicherstellung der KinderbetreuungWir freuen uns auf Sie!* O. g. Angaben sind freiwillig. Es gilt das AGG neueste Fassung.
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Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).