Die Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Malermeister (m/w/d)
ein.
Der Einstieg erfolgt zunächst im befristeten Beschäftigtenverhältnis bis zum 01.02.2026. Zum 02.02.2026 ist in den Vorbereitungsdienst der Beamtenlaufbahn der zweiten Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Werkdienst zu wechseln.
Voraussetzung für diese Beamtenlaufbahn ist die Ableistung eines 18-monatigen Vorbereitungsdienstes. Für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf muss der Bewerber (m/w/d) die Voraussetzungen erfüllen, d. h. insbesondere als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können und über einen tadellosen Ruf verfügen.
Einstellungsvoraussetzungen
* Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation mit anerkannter Befugnis zur Lehrlingsausbildung,
* deutsche Staatsangehörigkeit,
* Höchstalter am 01. Februar 2026: 44 Jahre
Wir bieten
* ein interessantes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld,
* geregelte Arbeitszeiten,
* einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst,
* die Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
Ihr Profil
* Führungsstärke, Teamfähigkeit, Engagement, Durchsetzungsvermögen sowie psychische und physische Belastbarkeit,
* Sie sind selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten gewöhnt,
* Erfahrung in der betrieblichen Organisation,
* Fortbildungsbereitschaft
Infos unter
Auskünfte unter, -218 (fachlich) oder -128 (personalrechtlich)
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 22.04.2025 an die Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau, Forstgarten 11, 83410 Laufen-Lebenau, E-Mail: .
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Mit der Abgabe der Bewerbung stimmen die Bewerber (m/w/d) der vorübergehenden Speicherung der im Rahmen des Auswahlverfahrens erforderlichen Daten zu.
Die Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bitte reichen Sie nur gut lesbare Kopien ein. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet werden.