Sie…
* führen psychosoziale Beratungen nach § 19 Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit sexuell übertragbaren Infektionen durch.
* übernehmen gelegentlich aufsuchende Präventionsarbeit im Bereich der Sexarbeit
* pflegen einen intensiven interdisziplinären Austausch innerhalb der Abteilung Gesundheitshilfen, insbesondere mit der medizinischen Sprechstunde.
Die Arbeit findet gelegentlich außerhalb des üblichen Rahmens statt, sofern dienstliche Belange dies erfordern.
Sie müssen in der Lage und dazu bereit sein, bei Bedarf (zum Beispiel einer Pandemielage beziehungsweise Großeinsatzlagen und Katastrophen) auch Dienste zu ungünstigen Zeiten zu leisten. Dazu gehören auch Rufbereitschaftsdienste, Wochenendarbeit und arbeiten im Zwei-Schicht-System.
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